Pfändung Übererlös aus Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Glögle
Foren-Azubi(ene)
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#1

15.10.2015, 09:18

Ich soll eine Pfändung ausbringen auf den Übererlös aus einem Zwangsversteigerungsverfahren. Habe mich hier schon durchgelesen und glaube, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Da ich auf diesem Gebiet relativ wenig zu tun habe, wäre ich dankbar, wenn ein "Vollstreckungsexperte" einfach kurz sagt, ob ich richtig liege:

Zuschlagsbeschluss liegt vor, Termin zur Verteilung des Versteigerlöses ist anberaumt. Ich beantrage also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezgl. des Übererlöses (Formulierung hab ich hier im Forum schon gefunden). Hat der Ersteher bereits gezahlt, gibt es keinen Drittschuldner - also drittschuldnerlose Pfändung. Nach Zustellung des Beschlusses an den Schuldner lege ich den Beschluss dem Versteigerungsgericht vor und fordere zur Auszahlung auf.???

Ist noch keine Zahlung erfolgt, ist Ersteher der Drittschuldner. Was passiert, wenn ich den Ersteher als Drittschuldner angebe, dieser aber doch schon bezahlt hat? (Das Versteigerungsgericht ist nur sehr schwer telefonisch zu erreichen und Verteilungstermin ist schon in 2 Wochen, deshalb will ich den PfÜB noch heute auf den Weg bringen.)

Hab ich was übersehen?
Bin dankbar für eure Stellungnahmen. http://www.foreno.de/posting.php?mode=post&f=41#
Geiselmann
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#2

15.10.2015, 18:00

Hallo,

ich würde sagen das passt so.
Falls der Ersteher im PfüB aufgeführt ist als Drittschuldner und er gezahlt hat, dann geht die Pfändung ins Leere.

S. Geiselmann
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