Ankündigung der ZV § 882 a ZPO / ZV gegen juristische Person

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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M.arinchen
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#1

12.10.2015, 15:37

Hallo!

Ich habe Titel gegen Freistaat Bayern; mir war nicht klar, dass hier die ZV nicht einfach eingeleitet werden kann.

GVZ teilt mit:
"Die Voraussetzungen für die Durchführung der ZV liegen nicht vor (882 a ZPO). Es fehlt die Ankündigung der Zwangsvollstreckungsabsicht, sowie die Bestimmung des für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerichtsvollziehers durch das Vollstreckungsgericht in Würzburg"


Hat hier jemand Erfahrung? Ich habe verstanden, das ich die ZV Ankündigen muss, der SChuldner muss mir diese Ankündigung auch quittieren auf meinen Wunsch (Empfangsbekenntnis). Was muss in diese Ankündigung genau hinein? Ich gehe davon aus, dass ein einfaches Schreiben genügt?

Wie gehe ich bzgl. der Bestimmung des zuständigen Gerichtsvollziehers vor??

Für kleine Informationen bin ich jetzt schon dankbar.
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Anahid
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#2

12.10.2015, 18:31

Die Ankündigung ist eine ganz normale Vollstreckungsandrohung. Du hast RA-Micro; da ist die hinterlegt. Selbstverständlich kannst Du die mit Empfangsbekenntnis versenden, damit der Zugang dieser Vollstreckungsankündigung nachgewiesen werden kann.

Nach Ablauf der angemessen gesetzten Zahlungsfrist kannst Du dann einen Antrag beim Vollstreckungsgericht Würzburg stellen, einen Gerichtsvollzieher für die durchzuführende Zwangsvollstreckung zu bestimmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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