Hallo! In der Kürze liegt die Würze:
Lohnpfändung beantragt - Schuldner zahlt Teilbetrag.
Der PfüB wurde noch nicht zugestellt, habe grade die GK angewiesen.
Ich werde Drittschuldner und Vollstreckungsgericht über die Teilzahlung informieren.
Muss ich den Antrag auf Erlass eines Pfüb in Höhe der Zahlung zurücknehmen???
Danke für Eure Hilfe
PfüB noch nicht zugestellt; Teilzahlung - Rücknahme?
- M.arinchen
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Ich würde auch nichts zurücknehmen, sondern - wie Du es ja machen möchtest - Vollstreckungsgericht bzw. Drittschuldner von der Teilzahlung informieren. Wenn der Schuldner nur eine Teilzahlung geleistet hat, ohne mit Euch Kontakt aufzunehmen etc. würde ich den Antrag auch nicht ruhend stellen.
- Liesel
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PfÜB wie beantragt durchlaufen lassen und DS nach Zustellung ein aktuelles Forderungskonto schicken.
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- M.arinchen
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Danke für Eure Meinungen.
Ich schließ mich da an.... hab auch ein ungutes Gefühl, auch wenn nur noch ein paar Groschen offen sind.
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