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Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 11.10.2015, 19:42
von Hedi
Hallo Ihr Lieben!

Morgen zu aller erst, soll ich die Rentenansprüche eines Rechtsanwaltes bei der Versorgungsanstalt pfänden?!?!?!? Habt Ihr sowas schon einmal gemacht?!

LG

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 11.10.2015, 20:07
von Jupp03/11
Wie alt ist dieser denn und gibt es keine anderen Vollstreckungsmöglichkeiten?

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 12.10.2015, 08:11
von Hedi
Vom Sehen schätz ich den Rechtsanwalt auf 55-60 Jahre. Chef hat halt ausdrücklich gesagt, dass ich das pfänden soll.

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 12.10.2015, 09:06
von Pitt
Vor langer Zeit habe ich mal einen entsprechenden PfÜB beantragt. Der RA hat dann die Forderung bezahlt. Du pfändest dessen Anwartschaftsrecht beim Versorgungswerk für Rechtsanwälte. Es funktioniert wie eine "normale" Pfändung von Rentenanwartschaften.

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 20.11.2015, 10:29
von StarsinEyes
Hallo ich hätte da heute auch eine Frage zu. Ich soll eben die Rentenansprüche eines Anwalts bei der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerbratungsversorung pfänden. Soweit so schön, nun stehe ich vor dem Formular und bin etwas ratlos. Gehört das unter "G Sonstiges"? Denn Anspruch B (An Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger) ist es definitiv nicht, denn da habe ich schon eine Monierung von der Drittschuldnerin bekommen.
Sofern es zu "G" gehört frage ich mich was genau ich da hinschreiben soll. Ich hätte ja gesagt "Pfändung von Rentenansprüchen", aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das etwas dürftig wäre.

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 20.11.2015, 11:07
von Alegría
"Forderung aus Anspruch auf Altersruhegeld/Rente auf Grund der bestehenden Rentenanwartschaft"..... Stand zumindest neuulich so in einem Artikel

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 20.11.2015, 12:52
von StarsinEyes
gehört das dann zu "G" oder doch noch zu Anspruch E (an Versicherungsgesellschaften) ? Denke zu E oder?

Wo war denn der Artikel? Dann würde ich den mal suchen für meine Unterlagen :)

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 25.11.2015, 11:00
von Alegría
Hu hu, sorry für die späte Antwort. In diesem Fall unter G würde ich sagen. Unter B fallen laut Artikel nur die Ansprüche an Versicherungsträger für "Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch". Zu diesen Sozialversicherungsträgern gehören z.B. gesetzliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften. Die Bayer. Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung würde ich da nicht dazu zählen und deshalb unter G eintragen. Die Arikel waren in der VE - Vollstreckung effektiv 09/2015 + 11/2015. Ich kann aber nur das so wiedergeben was da stand, ich habe sonst nicht viel Erfahrung zum Thema Rentenansprüche pfänden.

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 26.11.2015, 11:06
von StarsinEyes
Ich habe den Artikel inzwischen auch gefunden (dennoch danke) und hab das mal so gepfändet wie es da im Beispiel stand: Unter B + G
Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hatte zwar in der Monierung gesagt sie würden eben nicht unter "B" fallen das sie nicht durch das SozG handeln aber laut dem Bericht hieß es man müsse das auch ankreutzen aber eben mit "G" mit dem Zusatz den du oben genannt hast.
Ich bin gespannt

Re: Rentenansprüche des Anwalts pfänden

Verfasst: 26.11.2015, 11:16
von Geniesserin
StarsinEyes hat geschrieben:Ich habe den Artikel inzwischen auch gefunden (dennoch danke) und hab das mal so gepfändet wie es da im Beispiel stand: Unter B + G
Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hatte zwar in der Monierung gesagt sie würden eben nicht unter "B" fallen das sie nicht durch das SozG handeln aber laut dem Bericht hieß es man müsse das auch ankreutzen aber eben mit "G" mit dem Zusatz den du oben genannt hast.
Ich bin gespannt
Berichte bitte mal vom Ergebnis, so häufig ist das ja nicht.