Zustellung MB durch GV möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

08.10.2015, 09:33

Das hatte ich echt noch nie. Der Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden die Post gab an, der Empfänger hätte den Postbeamten angegriffen und das Auto beschädigt, daher werde Post für diesen hinterlegt und wenn der Empfänger diese nicht abholt zurückgesandt werden.

Kann ich den jetzt den Mahnbescheid auch selbst durch einen GV zustellen lassen, denn nochmals über das Gericht -> Post zustellen lassen bringt ja dann nichts.
Maddien
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#2

08.10.2015, 09:38

Zustellung durch GVZ mW nicht. Nur evtl. durch Wachtmeister des Gerichts - auf besonderen (begründeten) Antrag hin
läuft...
:huch
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Whoville
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#3

08.10.2015, 09:38

:augenreib Oh mein Gott, Sachen gibt's.
Müsste gehen. Finde doch mal den zuständigen Gerichtsvollzieher raus und ruf den an. Nicht, dass der Schuldner da auch schon bekannt ist. Sonst geht der GV da nur mit Polizeibegleitung hin...
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Liesel
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#4

08.10.2015, 09:49

Zustellung des MB durch GVZ geht nicht. Wie Maddien schon schrieb - Zustellung durch Gerichtswachtmeister beantragen.
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#5

08.10.2015, 10:41

DANKE für Eure Antworten.

Ich habe jetzt mal mit dem zuständigen Rechtspfleger gesprochen, weil der Gerichtswachtmeister ja vielleicht dann auch bedroht wird.

Der Rechtspfleger meinte nun, wir sollen den Antrag zurücknehmen und Klage einreichen, versuchen die Gerichtskosten da mit reinzunehmen und gleich die öffentliche Zustellung beantragen, da er eben den Gerichtswachtmeister auch gefährdet sieht. Im Moment fällt ihm kein besserer Weg ein.

Mal mit RA besprechen, was wir jetzt tun. Denke der Antrag mit Zustellung Gerichtswachtmeister bringt hier nichts, da man ja vermeiden will, dass es Verletzte gibt.

Mal ne neue Variante wie man nichts zugestellt bekommt. Ich fass es nicht.
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Whoville
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#6

08.10.2015, 10:44

Liesel hat geschrieben:Zustellung des MB durch GVZ geht nicht. Wie Maddien schon schrieb - Zustellung durch Gerichtswachtmeister beantragen.
Gut zu wissen!
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Adora Belle
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#7

08.10.2015, 10:48

Öffentliche Zustellung? Unter welche Ziffer von §185 ZPO soll das denn bitte fallen? :kopfkratz
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Liesel
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#8

08.10.2015, 10:50

Kann mir auch nicht vorstellen, dass das funktioniert.
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Pitt
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#9

08.10.2015, 10:50

@Adora Belle: Das habe ich mich auch gefragt.

Der Aufenthaltsort ist ja nicht unbekannt:
http://www.iww.de/pak/prozesspraxis/zus ... ung-f64074
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#10

08.10.2015, 10:53

Adora Belle hat geschrieben:Öffentliche Zustellung? Unter welche Ziffer von §185 ZPO soll das denn bitte fallen? :kopfkratz
Das weiß ich leider auch nicht. Aber wenn ich den Antrag durch einen Gerichtswachtmeister nicht stellen brauch, weil sie den vermutlich ablehnen würden, weil dieser verletzt werden könnte, bleibt ja nur die öffentliche Zustellung.

Ich könnte jetzt höchstens mal beim Gericht anrufen und mich dort durchfragen. Weil habe auch keine Lust den Antrag zurückzunehmen und dann geht es dort auch nicht weiter.
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