Ergänzung EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dana_1977
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#1

24.07.2007, 16:41

Hallo zusammen!

Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe! :D

Und zwar habe ich eine Abschrift eines Vermögensverzeichnisses erhalten, dessen Abgabe von einem anderen Gläubiger (also nicht von uns) beantragt wurde. Bei Rentenanwartschaften hat der Schuldner nur "LVA Berlin" angegeben, nichts weiter. Meine Frage lautet nun: Können wir jetzt Ergänzung hinsichtlich der Rentennummer beantragen oder reicht einfach eine Nachfrage bei der LVA???

Vielen Dank im Voraus!
Dana
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luccimaus
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#2

24.07.2007, 16:53

Warum rufst nicht einfach mal bei der LVA an?
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spitzi192
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#3

24.07.2007, 16:54

Wenn du nen Pfüb machen willst, brauchst du die nummer nicht. Bei ner einfachen Anfrage weiß ich nicht. Da die Nummer ja zur Hälfte aus dem Geb.datum besteht, würde ich das auf jeden Fall aufführen. Aber dafür extra EV ergänzen lassen, ist übertrieben.
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charly03
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#4

24.07.2007, 16:54

Würd es auch erstmal telefonisch versuchen, bevor du irgendwas in die Wege leitest. Ist vorerst der einfachste Weg. Vielleicht bekommst du ja so die Nr. raus. Wenn nicht, werden die dir dort schon sagen, wie du evtl. vorzugehen hast.
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spitzi192
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#5

24.07.2007, 16:56

Ich bezweifel, dass die LVA was sagen wird, Datenschutz, oder?
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charly03
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#6

24.07.2007, 16:57

Kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen, aber überall gibt es vereinzelte Sachbearbeiter, die heimlich mal was durchblicken lassen. Wieso dann nicht auch bei der LVA. Und wie schon geschrieben, ansonsten können sie viell einen Rat für den weiteren Verfahrensweg geben.
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Luisa123456
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#7

24.07.2007, 19:20

Du brauchst die Rentennummer nicht, Geburtsdatum reicht, ansonsten melden die sich schon.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Manu_75

#8

24.07.2007, 19:49

Ich hab auch schon Rentenansprüche pfänden lassen; wenn Du das Geburtsdatum angibst, reicht das auf jeden Fall aus. Mehr hatte ich auch nicht.
Gast

#9

27.07.2007, 16:17

Geburtsdatum reicht definitv aus. Nur als kurzen Tip, die LVA gibt es nicht mehr, heißt doch jetzt "Deutsche Rentenversicherung". Den Pfüb werden sie dir auf alle Fälle erlassen, und wenn die DS-Erklärung vorliegt, hast du die Rentenversicherungsnummer für später, wenn der Schuldner mal in Rente geht alle mal.
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