Abrechnung bei Rücknahme ZV-Auftrag?

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Vorzimmerlöwe
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#1

02.10.2015, 11:45

Hallo, :wink1

da ich so selten ZV mache, muss ich das hier mal fragen:

Ich hatte letztens einen ZV-Auftrag gefertigt und ans Gericht geschickt. Prompt war natürlich am nächsten Tag das Geld vom Schuldner auf dem Konto :roll: .
Ich habe dann ein Fax ans Gericht geschickt und den Auftrag zurückgenommen.

Kann ich jetzt den ZV-Auftrag gegenüber der Partei abrechnen? Ich meine, ich habe ihn schließlich gefertigt, auch wenn er für Nüsse war. Eine Kopie hatte ich der Partei auch geschickt. Oder rechnet ihr in solchen Fällen nicht ab?
Und was mache ich eigentlich, wenn vom GV noch eine Rechnung kommt? Es kann ja durchaus sein, dass er schon losgegangen war (was ich allerdings bezweifle) bzw. entstehen evtl. noch GV-Kosten einfach für die Übersendung der Unterlagen o. ä.? Das bliebe dann ja auch an der Partei hängen. :kopfkratz
Ich habe da leider keine Erfahrung mit.

Lieben Dank :lol:
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icerose
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#2

02.10.2015, 11:50

Hallo, ja du kannst ganz normal die 0,3 Nr. 3309 abrechnen. Wird die Partei nur nicht erstattet bekommen. GV-Kosten sind eher unwahrscheinlich, aber ja, auch die würden ggf. an der Partei hängen bleiben.
LG ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Rehlein87

#3

02.10.2015, 12:18

Hallo wir machen das auch immer so, dass wir die Kosten dann dem Mandanten in Rechnung stellen.
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#4

02.10.2015, 12:45

okay, ich :thx euch!
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