Hinterlegung Sicherungsvollstreckung -mal wieder-

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mami1504
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#1

24.09.2015, 15:02

Ich bin heute echt matsch im Kopf. HInterlegungsfrage.

Wir haben eine vollstr. Ausf. vom erstinstanzl. Urteil. derzeit läuft berufungsverfahren. Unsere Mandantin hat einen Zahlungsanspruch gegenüber Bekl.

Mdt. hat Sicherheit geleistet und wir haben heute den Hinterlegungsschein erhalten. Soooo und nun?

Ich möchte eine Kontopfändung durchführen. vorläufiges Zahlungsverbot an den GVZ ganz normal.

Dann den Pfüb mit dem HInterlegungsschein an das AG, mit der Bitte, den Hinterlegungsschein mit dem Pfüb zusammen zuzustellen? Oder gesondert den Hinterlegungsschein zur Zustellung an den gegn. RA mit EB? DAnn noch eine Frage.

Bekommt unsere Mandantin dann gleich das Geld vom Konto? (ja da ist jede Menge drauf) Oder erst wenn die Berufung fertig ist? Sollte aber nicht so sein, weil wir ja Sicherheit geleistet haben, oder?

DAnke wie immer für Eure Hilfe.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.09.2015, 18:18

Mit dem Suchbegriff Hinterlegung hättest Du ohne Weiteres diesen Beitrag über die Forensuche finden können, womit sich Deine Fragen wohl erledigen dürften. http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p1880407 ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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