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VA Mietkaution möglich, da Hinterlegung von Job-Center?

Verfasst: 24.09.2015, 13:10
von sunshine68
Hallo,

habe folgendes Problem: Ein Schuldner hat in der EV angegeben, dass eine Kaution hinterlegt wurde beim Vermieter, jedoch hinterlegt wurde dies vom Job-Center. Kann ich die dann überhaupt pfänden lassen und wer ist dann mein Drittschuldner?? Kann mir hier jemand helfen, kenne mich mit den Job-Center nicht so aus, danke..... :sad:

Re: VA Mietkaution möglich, da Hinterlegung von Job-Center?

Verfasst: 24.09.2015, 13:20
von niva
du kannst nur Forderungen pfänden, die auch dem Schuldner gehören. wenn das Jobcenter die Mietkaution gezahlt hat, dann kriegt das Jobcenter die nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück.

Re: VA Mietkaution möglich, da Hinterlegung von Job-Center?

Verfasst: 24.09.2015, 13:27
von sunshine68
Danke, war also nix mit weiterer Pfändung..... :thx

Re: VA Mietkaution möglich, da Hinterlegung von Job-Center?

Verfasst: 24.09.2015, 19:10
von joggellive
Das stimmt so nicht. Mietkautionen, vom Job Center, gibt es NUR auf Darlehnsbasis. Im laufen des Leistungsbezuges, werden glaube 10% oder so der Monatsleitung zur Rückzahlung, abgezogen. man kann dem zwar dann auch wiedersprechen, so das nichts mehr abgezogen wird, beim Wegfall des Leistungsbezuges, kümmert sich dann das Hauptzollamt drum, wenn es nicht zurück gezahlt wird. Aber mit der Auszahlung an den Vermieter geht es ins Vermögen des Schuldners über, dieser bekommt auch die Auszahlung, beim Auszug. Es dient nicht als Sicherheit, für das Jobcenter, denn spätestens wenn es " abgewohnt" oder gar wirkliche Schäden, beglichen werden müssen, ginge es als Sicherheit flöten, daher holen die es sich Vorher oder Später über den Verwaltungsakt