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ZV nach Einstellung INSO

Verfasst: 14.09.2015, 14:25
von BeeKey
Hallöchen, ich bin´s wieder.

Benötige mal wieder Hilfe und zwar bei Folgendem:

Wir hatten ZV-Auftrag erteilt. Zwei Wochen, nach verschicken dieses ZV-Auftrages bekamen wir Post vom GVZ, dass über das Vermögen des Schuldners das INSO-Verfahren eröffnet wurde und dieser eine vorläufige Insoverwalterin bekommen hat.

Nun ist diese vorläufige Verwaltung wieder aufgehoben worden, weil der Schuldner seine dortigen Schulden beglichen hatte.

Jetzt ist meine Frage: Reicht es, wenn ich an den GVZ schreibe und sage, er solle die ZV weiterführen oder muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?

Benötige bitte Hilfe, weil ich so etwas noch nicht hatte.

Sonnige Grüße von BeeKey

Re: ZV nach Einstellung INSO

Verfasst: 14.09.2015, 15:00
von Maddien
Frag doch den GVZ :)

Vom Gefühl her: neuer Auftrag erforderlich.

Re: ZV nach Einstellung INSO

Verfasst: 21.09.2015, 14:23
von BeeKey
Danke für Deine Hilfe Maddien. :thx Hattest Recht. Laut GVZ neuer Antrag erforderlich.