Gesundheitsprämie pfändbar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

14.09.2015, 09:51

Hallo an alle Mitstreiterinnen,

stehe vor einem Problem, was ich bisher noch nicht hatte.

Einem Arbeitnehmer, dessen Einkommen gepfändet worden ist, steht laut Tarifvertrag eine sogenannte Gesundtsheitsprämie von jährlich 200,00 EUR - zahlbar im Oktober mit Septembergehalt
und ein zusätzlicher Bonus gemessen an den jährlichen Krankentagen - zahlbar im März mit Februargehalt zu.

Mir stellt sich nun die Frage, ist dieser Bonus/ Prämie voll pfändbar.
Bin gespannt auf Eure Meinungen.

LG
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Anahid
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#2

14.09.2015, 10:10

Wenn sie denn ausgezahlt wird, wüsste ich nicht, was gegen eine Pfändbarkeit sprechen sollte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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zmaus2003
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#3

14.09.2015, 10:19

DANKE - sehe ich auch so
aufgrund der Auszahlung - kann man es weder zum Weihnachts- noch zum Urlaubsgeld zählen
Treuegeld trifft meines Erachtens auch nicht zur

Wunderbar - also alles pfändbar :)
Maddien
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#4

14.09.2015, 10:19

LAG München 7 Sa 1089/06

Kein nach § 850a Nr. 6 ZPO unpfändbarer Vergütungsbestandteil liegt aber mit der dem Kläger bezahlten Gesundheitsprämie vor. Vielmehr rechnet dieser Betrag voll zum Arbeitseinkommen nach § 850 Abs. 2 ZPO.
läuft...
:huch
SteffWin1976

#5

24.07.2019, 10:43

Ich habe diesbezüglich mal eine Frage, allerdings von der anderen Seite. Ich bin jetzt ziemlich am Ende meiner Privatinsolvenz (läuft Ende September aus). Während meiner Insolvenz habe ich die gesamte Zeit gearbeitet. Mir zwischenzeitlich auch einen besseren Job gesucht. In diesem habe ich mittlerweile auch schon die zweite Gehaltserhöhung bekommen usw.

Nun ist bei mir das genau gleiche Problem. Ich bekomme im Juli eine Gesundheitsprämie in Höhe von 500,- Netto. Diese bekommt man nur, wenn man keinen einzigen Tag krank ist. Da ich aber unbedingt zum einen meine zweite Gehaltserhöhung und diese Prämie wollte, bin ich Anfang des Jahres trotz schwerer Erkälting zum arbeiten gegangen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Prämie nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang gepfändet wird? Meiner Meinung nach wäre das ja eine Bestrafung, wenn solche Bemühungen um mehr Verdienst und damit mehr pfändbares Einkommen zu bekommen.

Vielen Dank.
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Adora Belle
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#6

24.07.2019, 10:49

Private Rechtsfragen werden hier nicht beantwortet.
SteffWin1976

#7

24.07.2019, 14:32

Verzeihung... Google hat mich hierher geleitet. Daher dachte ich, ich könnte ja mal fragen.
Adora Belle hat geschrieben:
24.07.2019, 10:49
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mrsgoalkeeper
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#8

24.07.2019, 16:35

SteffWin1976 hat geschrieben:
24.07.2019, 14:32
Verzeihung... Google hat mich hierher geleitet. Daher dachte ich, ich könnte ja mal fragen.
Adora Belle hat geschrieben:
24.07.2019, 10:49
Private Rechtsfragen werden hier nicht beantwortet.
Beim Anmelden hast Du ja sicherlich die Forenregeln aufmerksam gelesen und müsstest daher wissen, dass solche Fragen (und die Beantwortung derselben) hier nicht erlaubt sind :vogel

Im übrigen kann ich mir hier meine persönliche Meinung nicht verkneifen: Die durch Deine Insolvenz entstehende Zwangsenteignung Deiner Gläubiger ist für diese auch eine Bestrafung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
SteffWin1976

#9

24.07.2019, 16:45

Der Großteil der Gläubiger ist zum Großteil durch meine Naivität und Gutgläubigkeit überhaupt mein Gläubiger.
Nichts desto trotz beschwere ich mich ja nicht darüber, sondern hab mir den Hintern aufgerissen um möglichst viel zu verdienen, damit sich der Verlust so niedrig wie möglich hält.
Nicht jeder in einer Insolvenz ist zwangsläufig ein Betrüger oder zwanghafter Schuldenmacher. ;-)

Wie dem auch sei... Bin schon wieder weg.
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
24.07.2019, 16:35
SteffWin1976 hat geschrieben:
24.07.2019, 14:32
Verzeihung... Google hat mich hierher geleitet. Daher dachte ich, ich könnte ja mal fragen.
Adora Belle hat geschrieben:
24.07.2019, 10:49
Private Rechtsfragen werden hier nicht beantwortet.
Beim Anmelden hast Du ja sicherlich die Forenregeln aufmerksam gelesen und müsstest daher wissen, dass solche Fragen (und die Beantwortung derselben) hier nicht erlaubt sind :vogel

Im übrigen kann ich mir hier meine persönliche Meinung nicht verkneifen: Die durch Deine Insolvenz entstehende Zwangsenteignung Deiner Gläubiger ist für diese auch eine Bestrafung.
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Soenny
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#10

25.07.2019, 08:28

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