Hallo liebe Forengemeinde,
nach über 3 Jahren hab ich heute die Ehre, einen PfüB mit vorläufigem Zahlungsverbot machen zu dürfen. Es haben sich in 3 Jahren tausend Sachen geändert. Nach kurzen Anlaufschwierigkeiten mit RA-Micro habe ich den PfüB jetzt aber erstellt, FoKo, Titel etc. anbei.
Problem: Es soll auch ein Vorläufiges Zahlungsverbot ausgebracht werden. Wo muss ich dieses vorläufige Zahlungsverbot hinschicken? Nen Text habe ich gefunden. Die Zustellung soll ja zuerst an den Drittschuldner und dann an den Schuldner veranlasst werden. Muss ich das an das Vollstreckungsgericht adressieren? Was muss dem vorläufigen ZV beigefügt werden? Fragen über Fragen.. aber ich mache sonst gar nix mit ZV und bin hier - kurz vor Feierabend - total aufgeschmissen.
Bitte seid so lieb und helft mir.
LG Hanna
PfüB und völlig rat- und hilflos :)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Das VZV kannst du an einen Gerichtsvollzieher deiner Wahl schicken. Der PFÜB geht an das Vollstreckungsgericht des Schuldners.
Beim VZV ist weiter nichts zu beachten. Du musst auch nichts beifügen.
Im übrigen gibt es hier schon einige solcher Themen.
Beim VZV ist weiter nichts zu beachten. Du musst auch nichts beifügen.
Im übrigen gibt es hier schon einige solcher Themen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Hanna_73
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 498
- Registriert: 11.10.2006, 09:17
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Sassendorf/Soest
Danke für die Info.
Kann ich das Vorläufige Zahlungsverbot auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken beim Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Zustellung an Drittschuldner und Schuldner?
Ja kann sein dass es hier diese Themen gibt, aber jetzt brennt hier momentan der Boden. Wenn es nicht so eilig wäre, würde ich es bis Montag liegen lassen, dann kann sich eine andere Kollegin damit befassen, aber leider muss ich hier jetzt ran. Nix für ungut.
Kann ich das Vorläufige Zahlungsverbot auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken beim Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Zustellung an Drittschuldner und Schuldner?
Ja kann sein dass es hier diese Themen gibt, aber jetzt brennt hier momentan der Boden. Wenn es nicht so eilig wäre, würde ich es bis Montag liegen lassen, dann kann sich eine andere Kollegin damit befassen, aber leider muss ich hier jetzt ran. Nix für ungut.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Wenn bei euch, wie du schon schreibst, "momentan der Boden Brennt", dann würde ich es direkt an den GVZ schicken. Geht schneller.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Aber sicher.Hanna_73 hat geschrieben:Kann ich das Vorläufige Zahlungsverbot auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken beim Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Zustellung an Drittschuldner und Schuldner?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Hanna_73
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 498
- Registriert: 11.10.2006, 09:17
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Sassendorf/Soest
Adressiere ich das direkt an die GVZ Stelle? Muss ich nur ein Original da hinsenden oder 3 Originale oder Abschriften oder begl. Abschriften (als Zustellungsexemplar für Schuldner und Drittschuldner). Habe unten drunter stehen, er soll erst an den Drittschuldner und dann an den Schuldner zustellen. Oder nur ein Original und er macht sich davon seine Ausfertigungen selbst?
1000 x sorry für meine Unwissenheit..
EDIT: Ich hab nochmal nachgelesen.. der GV muss seine Ausfertigung selbst anfertigen für die Zustellung.. richtig? D. h. ich schicke nur ein Original vom VzV an die GVZ Stelle?
1000 x sorry für meine Unwissenheit..
EDIT: Ich hab nochmal nachgelesen.. der GV muss seine Ausfertigung selbst anfertigen für die Zustellung.. richtig? D. h. ich schicke nur ein Original vom VzV an die GVZ Stelle?
Zuletzt geändert von Hanna_73 am 11.09.2015, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ja, an GVZ-Verteilerstelle adressieren. Du musst nur ein Exemplar hinschicken, der GV fertigt die entsprechenden Abschriften. Dass er zuerst an DS und danach erst an Schuldner zustellen muss, ist dem GV bekannt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 09.06.2015, 20:23
- Beruf: Geprüfter Rechtsfachwirt
- Software: Phantasy (DATEV)
1 Exemplar reicht und die Adresse der Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist korrekt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 09.06.2015, 20:23
- Beruf: Geprüfter Rechtsfachwirt
- Software: Phantasy (DATEV)
Alternativ schließe ich mich einfach nur an!Liesel hat geschrieben:Ja, an GVZ-Verteilerstelle adressieren. Du musst nur ein Exemplar hinschicken, der GV fertigt die entsprechenden Abschriften. Dass er zuerst an DS und danach erst an Schuldner zustellen muss, ist dem GV bekannt.