PfüB und völlig rat- und hilflos :)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hanna_73
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#11

11.09.2015, 14:49

IHR SEID GROSSARTIG !!! Dank euch hab ich jetzt endlich Feierabend. Nochmals DANKE.
sasasen01
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#12

21.09.2015, 15:56

Mir geht es gerade so ähnlich wie der Fragestellerin, mache nach fast 2 1/2 Jahren wieder mal einen PfüB und sehe, daß sich da in ra-micro ja so ziemlich alles geändert hat (muß aber auch anmerken, daß ich noch nie viel Ahnung von ZV hatte, habe das glaube ich erst 4 oder 5 Mal gemacht in 18 Jahren).

Meine Fragen sind wahrscheinlich von all denen, die Ahnung davon haben, ganz einfach zu beantworten. :oops:

Also:

Auf der ersten Seite des PfüBs oben steht folgendes bzw. sind zwei Alternativen aufgeführt:

Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (mit der Aufforderung nach § 840 der ZPO).

oder

Die Zustellung wird selbst veranlaßt.

??????????????

Stehe da gerade auf dem Schlauch, worauf bezieht sich das denn? Ich nehme doch an, daß sich das auf das vorläufige Zahlungsverbot bezieht, oder? Dieses schicke ich "immer" an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle mit der Bitte um Zustellung. Also denke ich, daß ich hier ankreuzen muß "Die Zustellung wird selbst veranlaßt". Oder sehe ich hier irgendetwas total falsch??


Zweite Frage:

Ich habe zwei Drittschuldner, nämlich zwei verschiedene Banken (wir betreiben also die Kontenpfändung). So weit so gut, ich gebe meine zwei Drittschuldner ein und gelange dann ja irgendwann zu Seite 4 "Forderung aus Anspruch ...".

Dort gehe ich zu D (an Kreditinstitute) und kreuze das an.

Seite 5 - Anspruch D: dort habe ich dann eine Minizeile, wo ich eine Kontonummer eintragen kann (dort paßt auch genau eine rein). Wie mache ich das aber bei zwei Drittschuldnern und zwei Kontonummern? Früher wurde der Text ja in die Kanzleitextverarbeitung geladen und ich konnte ihn so verändern, wie ich ihn brauchte. Mit diesem Formular funktioniert das ja nicht. :kopfkratz

Hat jemand einen Tipp für mich?

Wäre für jede Hilfestellung wirklich dankbar.
Maddien
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#13

21.09.2015, 16:02

Du _musst_ keine Kontonummer angeben.

Die Zustellung des PfÜB erfolgt idR durch das Gericht. Die eigene Zustellung (also im Parteibetrieb) ist eher unüblich, kann aber bei Pfändung von Hypotheken u.ä. Sinn machen.
läuft...
:huch
sasasen01
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#14

21.09.2015, 16:05

Danke für die schnelle Antwort.

Also Alternative 1 ankreuzen? Dann bezieht sich das also auf den PfüB und nicht auf das vorläufige Zahlungsverbot, richtig?


Ich weiß, daß man keine Kontonummer angeben muß, aber wenn man doch schon mal die Kontonummern hat, wäre es doch auch sinnvoll, sie anzugeben, oder nicht?
Maddien
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#15

21.09.2015, 16:22

Mit dem VZV hat das Kreuz an der Stelle gar nichts zu tun - das Formular ist ausschließlich für den PfÜB :)

Im Zweifel würde ich die Kontonummer sogar eher weglassen, Du möchtest schließlich alle Forderungen des Schuldners gg den DS erfassen. ANsonsten kann/darf man das Formular ergänzen/ändern, wenn es für den vorliegenden Fall nicht ausreicht. Ob es da schon eine allgemeingültige Erklärung für "falsch/richtig" gibt, weiß ich nicht, meiner Erfahrung nach sollte man nur versuchen, den Antrag so deutlich wie möglich zu stellen. In diesem Fall vll. unter den Drittschuldnern direkt die Konto-Nr. mit aufnehmen (also Bank xyz, vertreten durch, Anschrift, Forderung "D", insbesondere Kto-Nr.) und unten schlicht D ankreuzen. Ob das zweckmäßig ist... - kA, wie gesagt, im Zweifel eher weglassen.
läuft...
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sasasen01
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#16

21.09.2015, 16:24

Danke!! :wink1
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