Pfüb mit mehreren Schuldnern
Verfasst: 10.09.2015, 01:18
Hallo ich habe hier gleich mehrere Fragen bei Beantragung eines. Pfübs:
Ich habe einen KfB vorliegen, dass vier Angeklagte als Gesamtschuldner die notwendigen Auslagen des Nebenklägers (den wir vertreten) zu tragen haben.
1. Frage: Mir luegt eine vollstreckbare Ausfertigung vor, aber ohne Zustellungsvermerk. Muss ich den KfB noch durch Anwalt zu Anwalr zustellen od kann ich das mit dem Pfüb machen lassen. (Meine Meinung: ich muss vorher zustellen?)
2. Ist es richtig, dass oben zwar vollstreckbare Ausfertigung steht, es aber gar keine Klausel gibt? (Meine Vermutung: ist trotzdem so vollstreckbar)
3. Muss ich fur jeden Schuldner einen extra Pfub beantragen od kann ich mehrere in einen Pfüb nehmen? An welches Vollstreckungsgericht würde der Pfub dann gehen? Wie viele GK u. Anwaltskosten würden in diesem Fall entstehen?
4. Wenn ich nur einen DS von einen der Schuldner hätte, bräuchte ich dann nur einen Pfub gegen den einen Schuldner machen? Oder muss ich denn versuchen, auch bei den anderen Schuldnern zu vollstrecken? (Meine Vermutung: es ist nur ein gegen gegen einen der schuldner möglich, das mit den Geaamtschuldnern wird dann unter den Schuldnern geregelt)
5. Bin ich der Gläubiger, da es meine Gebuhren sind, um die es hier geht? Wrnn ja, muss mein Mandant mir eine Abtretungserklärung unterschreiben?
Fragen über Fragen. Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.
Ich habe einen KfB vorliegen, dass vier Angeklagte als Gesamtschuldner die notwendigen Auslagen des Nebenklägers (den wir vertreten) zu tragen haben.
1. Frage: Mir luegt eine vollstreckbare Ausfertigung vor, aber ohne Zustellungsvermerk. Muss ich den KfB noch durch Anwalt zu Anwalr zustellen od kann ich das mit dem Pfüb machen lassen. (Meine Meinung: ich muss vorher zustellen?)
2. Ist es richtig, dass oben zwar vollstreckbare Ausfertigung steht, es aber gar keine Klausel gibt? (Meine Vermutung: ist trotzdem so vollstreckbar)
3. Muss ich fur jeden Schuldner einen extra Pfub beantragen od kann ich mehrere in einen Pfüb nehmen? An welches Vollstreckungsgericht würde der Pfub dann gehen? Wie viele GK u. Anwaltskosten würden in diesem Fall entstehen?
4. Wenn ich nur einen DS von einen der Schuldner hätte, bräuchte ich dann nur einen Pfub gegen den einen Schuldner machen? Oder muss ich denn versuchen, auch bei den anderen Schuldnern zu vollstrecken? (Meine Vermutung: es ist nur ein gegen gegen einen der schuldner möglich, das mit den Geaamtschuldnern wird dann unter den Schuldnern geregelt)
5. Bin ich der Gläubiger, da es meine Gebuhren sind, um die es hier geht? Wrnn ja, muss mein Mandant mir eine Abtretungserklärung unterschreiben?
Fragen über Fragen. Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.