Kosten eigene Zustellung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lisa19
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#1

04.09.2015, 17:24

Hallo meine Lieben :) :wink1

ich habe folgende Frage:

Ich habe einen Schuldner der nicht zum Termin zur Abgabe der VA gekommen ist. Jetzt möchte mein Chef allerdings keinen Haftbefehl beantragen, sondern einen Pfüb erlassen. Wir haben aber keine Bankverbindung o. ä. vom Schuldner, weswegen ich quasi alle namenhaften Banken etc. einfach als Drittschuldner aufführen soll. Mein Chef möchte wissen, ob wir bei der Zustellung für jeden Schuldner extra zahlen müssen. Ich bin offengestanden etwas überfragt. Habt Ihr vllt die Lösung? Vllt habt Ihr ja auch Ideen, wie ich noch vorgehen könnte um endlich an unser Geld zu kommen.. Mir fällt außer Haftbefehl, Pfüb oder Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern nichts mehr ein :augenreib :kopfkratz :-?

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende! :thx :mrgreen:
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
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Laska
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#2

04.09.2015, 20:18

Hallo,

habe ich das richtig verstanden?

Ein Schuldner, keine Bankverbindung und du sollst ins Blaue hinein bei sämtlichen Banken pfänden?

Für die jeweilige Zustellung entstehen natürlich Gerichtsvollzieherkosten... bei sagen wir mal 20 Banken x 21,50 € Zustellungskosten... naja, das ist etwas sehr riskant, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.

Was habt ihr bisher alles gemacht?

Hattet ihr bereits einen ZV-Auftrag mit den Antrag auf Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern versucht?
Liebe Grüße

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Jupp03/11

#3

04.09.2015, 22:49

Laska hat geschrieben:Hallo,

habe ich das richtig verstanden?

Ein Schuldner, keine Bankverbindung und du sollst ins Blaue hinein bei sämtlichen Banken pfänden?

Für die jeweilige Zustellung entstehen natürlich Gerichtsvollzieherkosten... bei sagen wir mal 20 Banken x 21,50 € Zustellungskosten... naja, das ist etwas sehr riskant, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.

Was habt ihr bisher alles gemacht?

Hattet ihr bereits einen ZV-Auftrag mit den Antrag auf Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern versucht?


:pfeif
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#4

06.09.2015, 23:17

Weshalb möchte dein Chef hier keinen Haftbefehl beantragen? Wäre für mich der nächste Schritt. Wenn Vermögensverzeichnis dann abgegeben wird, habt ihr die benötigten Daten.
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#5

07.09.2015, 07:17

lisa19 hat geschrieben: Wir haben aber keine Bankverbindung o. ä. vom Schuldner, weswegen ich quasi alle namenhaften Banken etc. einfach als Drittschuldner aufführen soll.
Mehr als 3 Banken sollten es nicht werden dürfen:
http://www.iww.de/ve/archiv/kontenpfaen ... ken-f42940
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
samsara
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#6

07.09.2015, 08:16

Ich habe einen Schuldner der nicht zum Termin zur Abgabe der VA gekommen ist
An Deiner Stelle würde ich erst einen Antrag stellen, die Konten des Schuldners über das Bundeszentralamt für Steuern zu ermitteln (§ 802l Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
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