habe hier eine Akte von meienr Vorgängerin liegen und bin etwas verwirrt
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wir hatten MB beantragt. Gegner legte Widerspruch ein und wir gingen ins streitige Verfahren über. Termin wurde anberaumt. Vor dem Termin wurde mit dem RA des Gegners besprochen, dass der Widerspruch zurückgenommen wird und niemand zum Termin erscheint. Ist auch so geschehen. Zum Termin kam niemand und Gegner hat den Widerspruch zurückgenommen. Das Verfahren ruht seit dem 12.11.2014.
Meine Vorgängerin hat sich dann nicht mehr darum gekümmert. Das darf ich jetzt machen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich weiß, dass man auf einem "alten Vordruck" einen VB beantragen muss.
Meine Frage:
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Rufe ich das Verfahren einfach wieder auf, verlange ein Urteil (Anerkenntnis) und mache dann den VB + den KFA? Oder gibt es da eine Frist die zu beachten war?
Wäre echt dankbar wenn ihr mir helfen würdet.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Tatjana