Hier: ZV-Auftrag oder PfüB - was macht mehr Sinn?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
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#1

25.08.2015, 10:04

Guten Morgen liebe Sorgen... :augenreib

Immer diese Schuldner...wir haben einen Mandanten bzw. eine Firma die wir vertreten haben, welche unser Mini-Honorar (wir waren wirklich kulant) von ein paar Hundert Euro nicht zahlen wollen/können, seit nunmehr fast 3 Jahren und es reicht uns...außerdem droht zum Jahresende hin Verjährung.

Diverse Mahnschreiben blieben unbeantwortet, ich habe dort mehrmals angerufen, telefonisch wurden Zahlungen zugesichert, welche nicht erfolgten. Nun haben wir einen MB und letztlich einen VB erwirkt; nach Ablauf der 2-Wochen Frist habe ich vor Vollstreckung nochmals dort angerufen und eine weitere Wochenfrist zur Zahlung gesetzt...ich wurde darauf verwiesen, dass ich das bitte auch noch einmal per Mail bestätigen sollte, was ich auch tat...nichts!

2 Wochen später wollen wir nun aus dem VB vollstrecken.

Die Frage die sich mir stellt ist nun, schicke ich einen Gerichtsvollzieher los zum Unternehmen? Der dürfte dort aber ja lediglich eine Kassenpfändung machen, da Arbeitsmaterialien unpfändbar sind, richtig? Oder mache ich eine Kontopfändung (PfÜB), wobei unsere Unterlagen betreffend das Konto auch schon 3 Jahre alt sind und ich mir gut vorstellen könnte (da die Firma finanzielle Probleme hatte), dass zwischenzeitlich ein anderes Konto aktuell ist.

Wie gehe ich nun am schlauesten vor?
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Pepples
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#2

25.08.2015, 10:09

Lässt sich die Firma ggf. im Internet recherchieren und evtl. die Bankverbindung dort prüfen? Ich würde einer Kontopfändung auf jeden Fall den Vorzug geben. :mrgreen:
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Janne
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#3

25.08.2015, 10:30

Leider kein Internetauftritt, nur kleinere Fundstellen über ye*p etc.

Also Tendenz eher zur Kontopfändung - mit der alten Kontoverbindung? Ich kann ja auch angeben "weitere" Konten, falls die Firma bei der Bank ein neues Konto eröffnet hat?
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sunny84
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#4

25.08.2015, 10:32

Du musst die Konto-Nr. im Pfüb gar nicht angeben. Ich hab das Feld immer frei gelassen. Dann werden alle bei der Bank vorhandenen Konten gepfändet.
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#5

25.08.2015, 10:40

Droh doch mal damit, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Das habe ich getan, nachdem ich einem Schuldner wegen ein paar hundert Euro auf Geheißen das Chefs hinter hergerannt bin. Der wollte/konnte partout nicht zahlen und hat permanent vertröstet. Nach dem Brief war dann der Gesamtbetrag ganz schnell da. ;)
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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skugga
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#6

25.08.2015, 10:52

Schreibblitz hat geschrieben:Droh doch mal damit, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Das habe ich getan, nachdem ich einem Schuldner wegen ein paar hundert Euro auf Geheißen das Chefs hinter hergerannt bin. Der wollte/konnte partout nicht zahlen und hat permanent vertröstet. Nach dem Brief war dann der Gesamtbetrag ganz schnell da. ;)
Damit wäre ich höchst vorsichtig - mit ein bißchen Pech kann das nämlich durchaus unter Nötigung fallen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#7

25.08.2015, 10:58

ICh wäre auch für eine Kontopfändung. NAch meiner Erfahrung haben die meistens mehr ERfolg. Klappt auch ohne Bankverbindung ;)
Maddien
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#8

25.08.2015, 11:04

skugga hat geschrieben:
Schreibblitz hat geschrieben:Droh doch mal damit, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Das habe ich getan, nachdem ich einem Schuldner wegen ein paar hundert Euro auf Geheißen das Chefs hinter hergerannt bin. Der wollte/konnte partout nicht zahlen und hat permanent vertröstet. Nach dem Brief war dann der Gesamtbetrag ganz schnell da. ;)
Damit wäre ich höchst vorsichtig - mit ein bißchen Pech kann das nämlich durchaus unter Nötigung fallen...
Verpackt als "Hinweis auf die Insolvenzantragspflichten" hat das bei uns noch nie zu Problemen geführt. Sollte aber immer verhältnismäßig bleiben, bei kleineren Forderungen - wie hier - hat das wohl eher ein Geschmäckle.

Zum Thema: PfÜB! Spätestens wenn sie wegen 200 € Forderung ihre Löhne nicht mehr zahlen können, kommt man sehr schnell zu einer EInigung...
läuft...
:huch
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Laska
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#9

25.08.2015, 12:27

Wir machen auch zuerst immer Kontopfändung... meistens melden sie sich, nachdem das Konto dicht gemacht wurde.^^
Liebe Grüße

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Ernie

#10

25.08.2015, 12:51

Um welche Hauptforderung handelt es sich denn? Wenn es mehr als EUR 500,- sind, würde ich die Vermögensauskunft sowie Drittauskünfte in die Wege leiten, damit die aktuellen Daten bekannt werden.

Wenn die 3jährige Geschäftsbeziehung mit der X-Bank nicht mehr existiert, hast Du unnötig Geld ausgegeben und Zeit verschenkt.
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