Forderungskonto - Teilzahlung - Verrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silvia
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#1

22.07.2007, 18:16

Hallo,

ich habe folgende Frage an Euch:

In einer ZV-Sache hat der GVZ eine Teilzahlung des Schuldners überwiesen.

Nun soll ich diese Teilzahlung zuerst auf die von uns vorgelegten Kosten und RA-Gebühren verrechnen.
Ich habe in den Stammdaten "Verrechnung nach BGB" eingestellt.

Nun zeigt das F.konto an, dass diese Teilzahlung nur mit den enstandenen Kosten (Kostenzinsen ...) verrechnet wird.

Mein Chef will, dass zuerst die durch uns vorgelegten Kosten und Gebühren ausgeglichen werden; der Mdt. soll erst danach eine Zahlung erhalten.

Wir hatten in der Sache auch GVK vorgelegt. Diese sind jetzt ausgeglichen.

> Aber wie kann ich auf Gebühren verrechnen, wenn dies bei der Verrechnung gar nicht angezeigt wird ???

Normalerweise müsste ja jetzt zuerst der Mdt. seine gezahlten Kosten erstattet bekommen?

Kann man das irgendwie einstellen?

Bitte helft mir!!!

Silvia
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Silvia
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#2

22.07.2007, 18:32

Hallo,

zu den unverzinslichen Kosten, mit denen die Teilzahlung ja zuerst verrechnet wird, gehören ja auch GVK und GK.

Wenn der Mdt. diese gezahlt hat, müsste dieser sie ja jetzt zurückerstattet bekommen.

Und Kostenzinsen erhält ja auch der Mandant.

Aber wir wollen die Teilzahlung ja zuerst auf unsere vorgelegten Kosten und RA-Gebühren verrechnen. Wenn wir darauf verrechnen, wäre die Verrechnung in unserem Forderungskonto ja falsch.

Versteht Ihr mich ?

Silvia
QueenMum

#3

22.07.2007, 19:34

Hallo Silvia,

die Verrechnung der Zahlung im Forderungskonto, die mE euer Programm ganz richtig macht, hat doch nichts mit der Abrechnung des eingegangenen Fremdgeldes gegenüber dem Mandanten zu tun.

Das ist eine Aktenkonto-Geschichte.

Die Einbuchung der Zahlung in das Forderungskonto ist mE wie gesagt korrekt.

Wenn ich in meinem Aktenkonto ein Auslagen- oder Gebührensoll habe, schlägt mir mein Programm automatisch vor, eingehende Zahlungen zuerst heirauf zu verrechnen. Nur der Rest wird als Fremdgeld ins Aktenkonto gebucht.
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Mia
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#4

22.07.2007, 19:57

Hat der Mandant denn schon etwas an Gebühren an euch gezahlt?

Die Gebühren und die Auslagen sind ja schon im FK gebucht, von daher musst du da nichts dran ändern. Die Buchung im FK ist korrekt.

Wir sind so bei einer Teilzahlung vorgegangen:

Schreiben an Mandant mit folgendem Inhalt:

in vorbezeichneter Angelegenheit ging bei uns eine Teilzahlung in Höhe von ..... ein. Wir überweisen auf Ihr Konto:

Zahlungseingang: ..... €
abzüglich Gebühren und Kosten
gemäß der anliegenden
Kostennote ......€
Saldo: ......€

Dann machst du eine Rechnung über die bereits entstandenen Gebühren und Kosten und ziehst davon die Zahlung des GV ab.
Falls die Teilzahlung höher ist, als die Rechnung und der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, ziehst du nur die Nettogebühren plus Auslagen ab, so dass der MWST-Betrag als Summe dasteht.

Im Aktenkonto musst du dann den Geldeingang teilweise auf Gebühren und Auslagen (falls noch nicht vom Mandant gezahlt) buchen und teilweise auf Fremdgeld (falls noch etwas davon übrig ist).
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