Belege PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kennt alle Akten auswendig
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#11

26.08.2019, 16:04

rena hat geschrieben:
26.08.2019, 14:36

Deswegen meine Frage, was genau prüft das Gericht vor Erlass und was können wir nun tun?
Titel, Klausel, Zustellung.

Dem Schuldner bleibt für materiellrechtliche Einwendungen die Vollstreckungsabwehrklage. Derartige Einwendungen hat das Vollstreckungsgericht grundsätzlich nicht zu beachten.

Nach §367 BGB werden Zahlungen übrigens erst zuletzt auf die Hauptforderungen angerechnet. Zinsen und Kosten sind vorher dran.
Daher dürfte die Annahme, dass maximal noch Zinsen offen sind fehlgehen. Es wäre wenn noch ein Teil der/die Hauptforderung offen.
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rena
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#12

26.08.2019, 16:10

Die Forderung ergibt sich ja aus dem Titel. Nur die Ratenzahlungen? Wenn die der Gegner nicht angibt.... Vollstreckungsabwehrklage habe ich befürchtet...
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Anahid
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#13

26.08.2019, 16:57

Mit "Forderung ergibt sich aus dem Titel" meine ich eben, dass keine Zahlungen etc. erfolgt sein dürfen. Also fordere die Gegenseite auf, Dir ein Forderungskonto zu schicken. Und im Übrigen wie unser Punkte-Rpfl…..grundsätzlich sind Raten erst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptforderung zu verrechnen. Ob hier also bereits Zinsbeträge verjährt sind, ist fraglich. Es sei denn, die letzte Ratenzahlung liegt mehr als drei Jahre zurück. :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#14

27.08.2019, 08:50

Ich gebe Anahid Recht. Es ergeht kein Pfüb, bei dem die Höhe der Forderung, der Zinsen und der Kosten durch den Rechtspfleger geprüft wurde. Der Rechtspfleger kann allerdings nicht prüfen, ob der Gläubiger erfolgte Zahlungen nicht angegeben hat.

Deshalb wie in Nr. 10 verfahren.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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