Ich habe hier nun vom Gericht den Beschluss auf Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung vorliegen.
Zwei Fragen habe ich hier:
1) Die Kosten für die Zustellung gehen doch in den Kosten für das Antragsverfahren (also 3100 VV RVG + Auslagen) auf, oder? Also es entstehen nicht noch einmal 0,3 Verfahrensgebühren allein für die Zustellung?
2) Es sind zwei Antragsteller. Antragsteller 1 wohnt XYstr. 1 und Antragsteller 2 wohnt XYstr. 1a. Wie genau muss ich das nun in dem Antrag formulieren. Wird dann einfach die erste Seite 2 x beigefügt, einmal für die Adresse für Antragsteller 1 und einmal für Antragsteller 2 oder wie muss ich das hier verarbeiten?
Einstweilige Verfügung - Zustellung - Kosten
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Ja, die Kosten für den Zustellungsauftrag sind mit der 3100 VV abgedeckt.
Ganz genau muss formuliert werden. Also Zustellungsauftrag an Schuldner A mit exakter Anschrift und an Schuldner B mit exakter Anschrift. Daher mach ich für solche Aufträge gleich das vollständige Rubrum, dann spart man sich die Doppelerwähnung der Anschriften. Dann fügst du die Ausfertigung der einstweiligen Verfügung bei und bittest, dass GVZ je eine beglaubigte Abschrift davon zustellt.
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Ganz genau muss formuliert werden. Also Zustellungsauftrag an Schuldner A mit exakter Anschrift und an Schuldner B mit exakter Anschrift. Daher mach ich für solche Aufträge gleich das vollständige Rubrum, dann spart man sich die Doppelerwähnung der Anschriften. Dann fügst du die Ausfertigung der einstweiligen Verfügung bei und bittest, dass GVZ je eine beglaubigte Abschrift davon zustellt.
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Wir haben hier zwei Gläubiger und nur einen Schuldner. Und ich muss ja auch das Formular benutzen oder? Also muss ich dort ja irgendwo die beiden Gläubiger unterbringen. Wie geht man denn da vor?icerose hat geschrieben:Ja, die Kosten für den Zustellungsauftrag sind mit der 3100 VV abgedeckt.
Ganz genau muss formuliert werden. Also Zustellungsauftrag an Schuldner A mit exakter Anschrift und an Schuldner B mit exakter Anschrift. Daher mach ich für solche Aufträge gleich das vollständige Rubrum, dann spart man sich die Doppelerwähnung der Anschriften. Dann fügst du die Ausfertigung der einstweiligen Verfügung bei und bittest, dass GVZ je eine beglaubigte Abschrift davon zustellt.
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Sorry, richtig lesen wäre auch toll.
Hmmm, wenns da ein Formular gibt, dann kenne und nutze ich es nicht. Ggf. musst du dann ein Sonderblatt als Anlage beifügen, auf dem der zweite Gläubiger erfasst ist.
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Hmmm, wenns da ein Formular gibt, dann kenne und nutze ich es nicht. Ggf. musst du dann ein Sonderblatt als Anlage beifügen, auf dem der zweite Gläubiger erfasst ist.
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