Rentenpfändung Kindesunterhalt, Kind nun volljährig

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Maggy26
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#1

13.08.2015, 09:21

Hallo,

ich habe eine spezielle Frage zum Thema Pfändung Kindesunterhalt:

Vor Jahren wurde ein PfüB zur Pfändung der Rente des Schuldners ausgebracht. Gepfändet wurde im Namen der Mutter wegen Forderung von Kindesunterhalt für das minderjährige Kind. Da erst eine vorrangige Pfändung bedient wurde, kommt es erst jetzt zu einer Auszahlung der Rentenversicherung an uns. Das Kind ist aber mittlerweile volljährig. Wem steht nun das gepfändete Geld zu? Der Mutter oder dem Kind?

Vielleicht weiß hier jemand die Antwort? Ich bin mir nicht sicher, wem ich es auszahlen darf.

Vielen Dank.

Maggy26
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Tine Dea
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#2

13.08.2015, 10:11

Hallo!

Das Geld steht dem Kind zu, ist ja KINDESunterhalt. Ich gehe auch mal davon aus, dass in eurem Titel als Gläubiger "das minderjährige Kind, gesetzl. vertr. d. d. Kindesmutter" steht. Damit ist die Sache ja dann schon eindeutig ;)
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#3

13.08.2015, 10:38

Dieser Gedanke kam mir auch zuerst Tine. Dann aber blitzte bei mir auf, dass ja - wenn während der Zeit kein Unterhalt gezahlt wurde - die Mutter den Mehrbedarf aufgefangen hat und damit auch durchaus der Mutter der Unterhalt zustehen könnte. Da mir das zuviel in die Rechtsberatung geht, hab ich nicht geantwortet.
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#4

13.08.2015, 10:41

Das dürfte nicht zur Rechtsberatung zählen. ;)
Bis zur Volljährigkeit bekommt die Mutter das Geld und ab dann das Kind selber.
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#5

13.08.2015, 10:41

Ich denke, dass hier Auftraggeberin seinerzeit die Mutter war. Dementsprechend würde ich auch an diese auszahlen.
Nadaa
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#6

13.08.2015, 11:02

Ich schließe mich Tine und Peppels an. Ich denke die Mutter war nur Auftraggeberin weil das Kind zu dem Zeitpunkt nicht volljährig war. Normalerweise bekommt bei Minderjährigen ja entsprechend das Elternteil den Unterhalt, damit das Kind verpflegt wird. Da es aber nun Volljährig ist, kann es sich quasi selber verpflegen und bekommt dann m.E. das Geld selber und nciht mehr die Mutter.
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#7

13.08.2015, 11:09

An die Mutter kann nach Eintritt der Volljährigkeit, auch wenn es sich um Rückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit handelt, nur nach Vorlage einer Vollmacht des nunmehr volljährigen Kindes, dass eine Auszahlung an die Kindesmutter erfolgen kann, gezahlt werden. Es erscheint vollkommen ungerecht, dass jetzt das volljährige Kind den Anspruch auf die Unterhaltsrückstände hat, aber so ist nun einmal.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#8

13.08.2015, 11:14

Ich habe gerade mal eine Familienrechtlerin gefragt, weil es mich einfach interessiert hat...

Bei laufendem Unterhalt steht es definitiv dem Sohn zu. Wenn es sich um Nachzahlungen handelt, müsste durch deinen Chef mal geprüft werden, ob da die Mutter für das Kind quasi in Vorkasse gegangen ist. Dann würde es der Mutter zustehen. Es kommt hier wohl darauf an, ob es sich wirklich um den laufenden Unterhalt handelt oder um Nachzahlungen.

LG
Nadaa
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#9

13.08.2015, 11:30

Hallo,
danke für Eure Antworten.
Es handelt sich um rückständigen Kindesunterhalt. Der Titel (Jugendamtsurkunde) lautet auf das Kind, gesetzl. vertr. durch...., Auftraggeberin war die Mutter.
Im ersten Moment hätte ich an die Mutter ausgezahlt, bei der Recherche im Internet habe ich aber folgendes gefunden:
"Rückstände von Kindesunterhalt:
Zu beachten ist auch, dass Unterhaltsrückstände, die noch während der Minderjährigkeit entstanden sind, jetzt nur noch von dem volljährigen Kind, aber nicht mehr von dem Elternteil geltend gemacht werden können."

Kann die Realisierung der Pfändung nun als Geltendmachung verstanden werden, oder war die Geltendmachung der PfüB (damals im Auftrag der Mutter) ?
Bin ein bißchen ratlos.

Maggy26
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#10

13.08.2015, 12:00

Maggy26 hat geschrieben: Vor Jahren ...PfüB zur Pfändung der Rente ... Forderung von Kindesunterhalt...minderjährige Kind. Da erst eine vorrangige Pfändung bedient wurde...
Wurde denn damals keine 850d Pfändung beantragt, sondern ganz normal gepfändet?
Viele Grüße vom Alex
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