Pfüb mit Fremdwährung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Refa*
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#1

12.08.2015, 15:24

Öfter mal was neues.

Ich habe einen Titel lautend auf die Zahlung eines US-$-Betrages. Es wurde von der Mandantschaft (österreichisch, Schuldner Deutschland :-) ) explizit die Geltendmachung in Dollar gefordert, Rechnungen waren auch auf Dollar ausgestellt.

Was gebe ich nun im Pfüb an?
Eigentlich hätte ich gern Dollar, der Titel lautet nunmal auf Dollar und der Wechselkurs ändert sich ja, da kann ich ja nicht im Pfüb behaupten, dass der Mandantschaft XY Euro zustehen, dem ist vielleicht heute so, aber nicht in 10 Tagen, am Dollar-Betrag ändert sich hingegegen nix.

Wie mache ich das jetzt, kann ich einfach das Formular abändern oder wird da gemeckert? :-) Hat da schon mal wer von euch gemacht? Oder ist hier gerade ein Rechtspfleger anwesend, der den Fall schon hatte?
"Früher" habe ich einfach die Fremdwährung statt EUR angegeben und gut, aber da war hatl auch kein Formularzwang mit vorgedruckter Währung.

Im Rechtspflegerforum (da bin ich nicht gemeldet, aber lesen kann man ja trotzdem) habe ich nix aktuelles gefunden.

Danke!
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alraune
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#2

12.08.2015, 16:02

Leider weiß ich nicht, ob das bei ReNoStar geht: Bei RA-Micro kann man z.B. beim Anlegen eines Forderungskontos die Sache als "Auslandsangelegenheit" ankreuzen, dann kann man die Forderung in der gewünschten Fremdwährung eingeben.

Wenn Du eine solche o. ähnliche Funktion bei Eurem Programm nicht findest, würde ich mal den Support anrufen.
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