Guten Morgen Ihr Lieben,
wenn ich ein vorläufiges Zahlungsverbot beantrage, kann ich doch anschließend nur den Pfüb beantragen oder? Hier wird dauernd etwas durch die gegen geworfen und keiner weiß es (Wirtschaftskanzlei, wir haben so gut wie nie mit ZV zu tun)...
Die Damen und Herren hier möchten ein vorläufiges Zahlungsverbot und anschließend die Zwangsvollstreckung, aber geht das?
Ich würde das vorl. Zahlungsverbot beantragen und anschließend den Pfüb und wenn ich den ZV-Antrag stellen möchte, dann nur ihn alleine, oder?
Viele Grüße
myrabelle
Vorläufiges Zahlungsverbot nur mit Pfüb?
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Warum soll das nicht gehen? Es ist nur unsinnig.
Durch ein vorläufiges Zahlungsverbot mache ich zwar ein Konto dicht bzw. veranlasse einen Arbeitgeber nicht über den pfändungsfreien Betrag hinaus auszuzahlen usw., erhalte aber kein Geld. Von daher macht das überhaupt keinen Sinn. Ganz davon abgesehen, dass ich dann die Kosten auch für unnötig erachten würde und die Erstattungspflicht des Schuldners verneinen würde.
Durch ein vorläufiges Zahlungsverbot mache ich zwar ein Konto dicht bzw. veranlasse einen Arbeitgeber nicht über den pfändungsfreien Betrag hinaus auszuzahlen usw., erhalte aber kein Geld. Von daher macht das überhaupt keinen Sinn. Ganz davon abgesehen, dass ich dann die Kosten auch für unnötig erachten würde und die Erstattungspflicht des Schuldners verneinen würde.
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Anahid hat geschrieben:Warum soll das nicht gehen? Es ist nur unsinnig.
Durch ein vorläufiges Zahlungsverbot mache ich zwar ein Konto dicht bzw. veranlasse einen Arbeitgeber nicht über den pfändungsfreien Betrag hinaus auszuzahlen usw., erhalte aber kein Geld. Von daher macht das überhaupt keinen Sinn. Ganz davon abgesehen, dass ich dann die Kosten auch für unnötig erachten würde und die Erstattungspflicht des Schuldners verneinen würde.
Was würdest Du in so einem Fall machen einfach den ZV-Antrag stellen?
Danke + VG
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Willst du denn normale ZV machen oder was pfänden? Hast du denn Infos zu Bankverbindung, Arbeitgeber oder irgendwas, was du direkt pfänden kannst?
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niva hat geschrieben:Willst du denn normale ZV machen oder was pfänden? Hast du denn Infos zu Bankverbindung, Arbeitgeber oder irgendwas, was du direkt pfänden kannst?
Bankverbindung haben wir, aber es handelt sich um EUR 60 k, da wäre doch eine normale ZV besser, oder?
VG
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Wenn du eine Bankverbindung hast, dann mach dein VZV und schieb dann gleich noch den PFÜB hinterher. Weshalb sollte die normale ZV besser sein?
Liebe Grüße Sonnenkind
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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ein Pfüb geht i.d.R. wesentlich schneller als z.B. die Abgabe der EV. du kannst also auch z.B. erst einen Pfüb machen und dann ZV-Auftrag.
wenn du aber lieber erstmal eine Übersicht haben willst, was er überhaupt an Vermögen hat, kannst du natürlich die EV direkt abnehmen lassen oder die schickst halt den GVZ, dass er irgendas pfändet, das kommt halt ganz drauf an, wie du das gerne hättest.
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niva hat geschrieben:ein Pfüb geht i.d.R. wesentlich schneller als z.B. die Abgabe der EV. du kannst also auch z.B. erst einen Pfüb machen und dann ZV-Auftrag.
wenn du aber lieber erstmal eine Übersicht haben willst, was er überhaupt an Vermögen hat, kannst du natürlich die EV direkt abnehmen lassen oder die schickst halt den GVZ, dass er irgendas pfändet, das kommt halt ganz drauf an, wie du das gerne hättest.
Ah okay super. Verstanden, aber ein vorläufiges Zahlugnsverbot ohne Pfüb geht nicht bzw. ist doch unsinnig oder?
- niva
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ob du vor dem Pfüb ein VZV machen willst oder nicht, musst du wissen. ein VZV ist doch keine Voraussetzung für einen Pfüb. bei einem hohen Betrag ist es evtl. sinnvoll. ich mach es grundsätzlich nicht, das kommt halt darauf an, wie eilig du es hast und ob der Schuldner evtl. Geld beseitige schaffen könnte bis der Pfüb erlassen ist. aus deinem wenigen Sachverhalt kann dir da keiner wirklich sagen, was du am sinnvollsten machen sollst.
die Unsinnigkeit eines VZV die Anahid meinte, bezog sich darauf, dass du einen VZV vor einem normalen ZV-Auftrag machen wolltest, weil das defintiv keinen Sinn gibt.
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Seh ich wie Niva. Ich würde die Kontenpfändung beantragen. Eine VZV muss nicht vorgeschaltet werden und macht nur dann Sinn, wenn man die Befürchtung hat, der Schuldner könnte in nächster Zeit die Konten räumen. Bei Banken mach ich auch so gut wie nie ein VZV, eher mal beim Arbeitgeber, wenn ich die Pfändung erst Nahe am Monatsende beantragen kann, damit die jetzt anstehende Gehaltszahlung erst einmal "geblockt" ist.
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