Rechtsmittel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elly95
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.08.2015, 08:58
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

11.08.2015, 09:04

Hallo Ihr lieben,

ich habe folgendes Problem und zwar:

Wir haben einen Mandanten gegen den wurde ein ZV-Antrag gemacht. Er ist nicht zur Abnahme der Vermögensauskunft erschienen, wir haben der Gerichtsvollzieherin aber ein Ratenzahlungsangebot unterbreitet. Die Gegenseite ist damit nicht einverstandenen und hat Haftbefehl beantragt. Was für ein Rechtsmittel kann ich einlegen und wo? Ist das die sofortige Beschwerde beim Gericht wo der Haftbefehl erlassen wird?


Liebe Grüße
Erdbeerliiiebe

#2

11.08.2015, 09:38

§ 569 ZPO ist, soweit mir bekannt, der richtige Rechtsbehelf.

Setzt euch doch nochmal mit der Gegenseite auseinander und fragt an, was gegen die Ratenzahlung spricht. Denn letztlich - bei Abnahme der VA - bekommt doch der Gläubiger nichts. Das kann ja nur schwer im Interesse des Gläubigers sein.

Liebe Grüße
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