Hallo Leute, ich brauch mal Hilfe in einer Immobilienzwangsvollstreckung - für mich absolutes Neuland.
Folgender Fall: Zwei Gläubiger haben Zahlungstitel erwirkt, Schuldner besitzt zur Hälfte ein Reihenhaus, in dem eine Verwandte mietfrei wohnt.
Wir haben uns nun gedacht, dass man eine Zwangshypothek ins Grundbuch eintragen lässt über die gesamte Schuld + Kosten + Zinsen und außerdem dieses Haus unter Zwangsverwaltung stellt, um ein Mietverhältnis mit monatlicher Mietzahlung zu begründen und die Hälfte derr Miete an die Gläubiger auszukehren.
Nun meine Fragen:
1. Ist dieser Ansatz überhaupt richtig?
2. In welcher Reihenfolge wären diese Anträge zu stellen?
3. An wen geht der Antrag auf Zwangsverwaltung und muss dieser dann ins Grundbuch eingetragen werden?
Schon mal ein herzliches für eure Hilfe
Zwangshypothek und Zwangsverwaltung - wie funktioniert's?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- marina.d
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hallo pepples,
würde ich ja machen, wenn du mir sagst wo. Im Übrigen bin ich seit 2007 registriert, und zwar als Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich weiß nicht so recht, was das soll.
würde ich ja machen, wenn du mir sagst wo. Im Übrigen bin ich seit 2007 registriert, und zwar als Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich weiß nicht so recht, was das soll.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du musst oben links in "Mein Foreno" und da dann ins Profil. Da gibt es ein Feld für die Berufsbezeichnung.
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- Lucilla
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Hallo marina.d,
ich würde beide Anträge parallel stellen (beide beim GBA). Bei der Hypothek kannst du die Zinsen leider nicht mit eintragen lassen. Dies ginge nur bei Zinsen, die laut Titel von ... bis ... gezahlt werden müssen und nicht die üblichen 5 %-über dem Basiszins seit...
Beim Zwangsverwaltungsantrag würde ich einfach nur beantragen, dass dieser über das hälftige Eigentum beantragt wird. Wie der Zwangsverwalter das mit der Miete nun im Einzelnen macht, weiß ich nicht, da ich so einen Fall noch nicht hatte. Allerdings musst du beachten, dass im Zwangsverwaltungsverfahren nur "laufende" Forderungen durch den Zwangsverwalter bedient werden, wie z.B. monatlich zu zahlendes Hausgeld.
Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter.
ich würde beide Anträge parallel stellen (beide beim GBA). Bei der Hypothek kannst du die Zinsen leider nicht mit eintragen lassen. Dies ginge nur bei Zinsen, die laut Titel von ... bis ... gezahlt werden müssen und nicht die üblichen 5 %-über dem Basiszins seit...
Beim Zwangsverwaltungsantrag würde ich einfach nur beantragen, dass dieser über das hälftige Eigentum beantragt wird. Wie der Zwangsverwalter das mit der Miete nun im Einzelnen macht, weiß ich nicht, da ich so einen Fall noch nicht hatte. Allerdings musst du beachten, dass im Zwangsverwaltungsverfahren nur "laufende" Forderungen durch den Zwangsverwalter bedient werden, wie z.B. monatlich zu zahlendes Hausgeld.
Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
- marina.d
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Hallo Lucilla, erstmal vielen Dank für die Antwort. Heißt das jetzt, das man Forderungen aus einem Erbschaftsanspruch, die aus dem Urteil resultieren, auf diesem Weg nicht bekommt, da es ja in diesem Sinne keine laufenden Forderungen sind? Entschuldigung, dass ich auf der Leitung stehe, aber das ist hier in diesem Büro der erste Fall von ZV in Immobilien, es hat bei uns keiner Ahnung von dem Thema.
- Lucilla
- Forenfachkraft
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Guten Morgen,
leider wirst du aus der Zwangsverwaltung den Anspruch nicht realisieren können. Was allerdings möglich ist, ist den "Überschuss" aus dem Zwangsverwaltungsverfahren per Pfüb zu pfänden. Hier wäre dann der Zwangsverwalter der Drittschuldner.
leider wirst du aus der Zwangsverwaltung den Anspruch nicht realisieren können. Was allerdings möglich ist, ist den "Überschuss" aus dem Zwangsverwaltungsverfahren per Pfüb zu pfänden. Hier wäre dann der Zwangsverwalter der Drittschuldner.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Ist der Schuldner tatsächlich zur Hälfte Eigentümer oder in Erbengemeinschaft.
Die Zwangsverwaltung bringt hier nichts.
Die Zwangsverwaltung bringt hier nichts.
- marina.d
- Foren-Azubi(ene)
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Ja, tatsächlich hälftiges Eigentum und an Verwandte zur Nutzug überlassen - soweit wir wissen, bisher mietfrei. Warum bringt die Zwangsverwaltung nichts? Und wenn das so ist, was kann man sonst noch tun? Zwangsversteigerung dürfte in der Situation und der Schuldenlast ja auch nicht besonders sinnvoll sein, oder?