Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katie
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#1

10.08.2015, 10:28

Hallo,
ich bin eben fast vom Glauben abgefallen. Heute flattern mir zwei Kostenrechnungen über Einsichtnahmen in das Vollstreckungsportal von 2013 und Januar 2014, also von den Zeiträumen, in denen man einfach so ohne irgendwelche Kosten zu zahlen, reinschauen konnte, in`s Haus, insgesamt fast 240,00 €. Also ich finde das doch schon krass, habe auch Akten dabei, die längst mit der Mandantschaft abgeschlossen sind. Denen kann ich doch jetzt nicht die Kosten nachberechnen.

Soweit ich mich erinnere, war seinerzeit keine Rede davon, dass man pro Eintrag bei einem Schuldner die 4,50 € zahlen muss.
Mich würde interessieren, ob hier noch andere Leute entsprechende Rechnungen bekommen haben und wir Ihr dazu steht.
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niva
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#2

10.08.2015, 10:29

die haben wir heute auch bekommen und ich hab ich gleich als erstes gefragt, ob die Rechnung überhaupt echt ist.
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#3

10.08.2015, 10:39

Hier kam heute auch eine Rechnung an.
Soweit ich mich erinnere, hieß es damals schon, dass jede Auskunft 4,50 € kosten solle.
Das wurde aber bei Abfrage nie berechnet.
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Morgenmuffel
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#4

10.08.2015, 11:19

Lustig, bei uns kam heute auch eine Rechnung über 13,50 € rein, allerdings hab ich keine Ahnung, in welcher Akte ich damals die Anfrage (hier wohl im Februar 2014!!!) gestellt hab. Herrlich. Unverschämt find ich auch, dass sie nach 1 1/2 Jahren eine Rechnung schicken. Dass sie allerdings 4,50 € berechnen, wusste ich noch. Da war ja wohl schon immer die Rede von, wenn ich mich recht erinnere!
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#5

10.08.2015, 17:01

Unsere Kanzlei hat heute auch eine Zahlungsaufforderung über einmal sage und schreibe 328,50€ und einmal über 13,50€ erhalten.
Ich kann es immer noch nicht fassen und hätte auch auf den ersten Blick an ein Betrugsschreiben gedacht.
Ich habe heute eine Email an "Vollstreckungsportal" versandt und lediglich mitgeteilt, dass wir eine kleine Anwaltskanzlei sind, ZV nur am Rande betreiben und es uns unerklärlich ist, wie so viele Abfragen zustande gekommen sein sollten, jedoch lediglich die hilfreiche Mitteilung erhalten, dass aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben zu den vorgenommenen Abrufen gemacht werden können. Ich werde mich morgen nochmals damit befassen...

Auch im Internet konnte ich keine Beiträge zu etwaigen Betrugsmaschen diesbezüglich finden....
Seid ihr diesbezüglich schon "schlauer" geworden?

Vielen Dank, und liebe Grüße
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Soenny
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#6

10.08.2015, 17:56

Wir haben die heute auch bekommen (18 €). Ich habe denen geschrieben, daß nach der langen Zeit (April und November 2013) keine Zuordnung und Prüfung möglich ist und nähere Angaben gemacht werden sollen ggf. sind die Kosten niederzuschlagen. Mal abwarten was kommt ;)
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Katie
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#7

11.08.2015, 07:17

Ich glaube nicht, dass es sich bei den Rechnungen um Betrug handelt. Auf unseren Rechnungen sind teilweise unsere Akten-Nummern angegeben.
Ich wäre ja auch bereit, für jede Einsicht pro Akte die 4,50 € zu zahlen. Aber soweit ich micht erinnere, war immer nur die Rede von einmal 4,50 € und nicht für jeden Eintrag zu einem Schuldner, den man sich anschaut. An einem entsprechenden Hinweis kann ich mich nicht erinnern. Das habe ich dann später gemerkt, als dann wirklich die Kosten angezeigt wurden. Hätte ich das nämlich gewusst, hätte ich z.B. nicht bei einer Akte alle 10 Einträge angeschaut. Von daher finde ich das doch mehr als fragwürdig.
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tiko73

#8

11.08.2015, 08:44

Meiner Erinnerung nach hatten wir uns hier damals aber schon genau darüber aufgeregt.

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Anahid
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#9

11.08.2015, 09:21

Katie hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, war seinerzeit keine Rede davon, dass man pro Eintrag bei einem Schuldner die 4,50 € zahlen muss.
Es stand von Anfang an drin, dass die Abfrage 4,50 € kosten wird. Nur wurden die Kosten nirgendwo angefordert. Ein Bewusstsein darüber, dass das kostenpflichtig ist, wurde erst dadurch herbeigeführt, dass dann die direkte Zahlungsaufforderung kam. Dass die für die entsprechende Einrichtung länger gebraucht haben, ist schade, aber nicht zu ändern. Aber ich denke ehrlich gesagt nicht, dass Du gegen die Kosten ankommst.
Soenny hat geschrieben:Wir haben die heute auch bekommen (18 €). Ich habe denen geschrieben, daß nach der langen Zeit (April und November 2013) keine Zuordnung und Prüfung möglich ist und nähere Angaben gemacht werden sollen ggf. sind die Kosten niederzuschlagen. Mal abwarten was kommt ;)
Auch da denke ich nicht, dass das was bringt. Schließlich hast Du unter weitere Angaben die Möglichkeit Deine Aktennummer oder so anzugeben, die es Dir auch nach langer Zeit noch möglich machen würde, den Vorgang zuzuordnen. :?
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#10

11.08.2015, 09:26

Ich habe eben mal nachgeschaut:
Unsere Kanzlei hat sich erst Mitte Juli 2013 im Vollstreckungsportal registriert und wir sollen im Oktober 2013 73(!!!) Abrufe im Vollstreckungsportal gestartet haben. So viele ZV Akten haben wir von diesem Zeitpunkt bis heute nichtmal geführt, alleine deshalb erscheint mir, diese Zahlungsaufforderung mehr als fragwürdig.

Und auf Anfrage beim Vollstreckungsportal lediglich die Auskunft zu erhalten, dass aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben gemacht werden können, erscheint mir noch fragwürdiger. :motz

Ich weiß überhaupt nicht, wie ich diese angeblichen 73 Abrufe den jeweiligen Akten zuordnen soll, zumal man bei Vollstreckungsportal doch garnicht die Möglichkeit hat, das AZ anzugeben. Hier steht eine Verfahrensnummer, diese stellt aber nicht unser AZ dar. Auch steht bei Einsichtsgrund nur "für Zwecke der Zwangsvollstreckung". Dies stellen ja bei der Anfrage im Vollstreckungsportal die Auswahlfelder ganz oben dar.

Ich würde mich freuen, wenn ihr Bescheid gebt, wie ihr das handhabt.
Fordert ihr die jeweiligen Mandanten nachträglich zur Erstattung der 4,50€ auf?
Trägt die Kanzlei diese Kosten, ohne Ersatz zu verlangen?

Ich bin ratlos. :thx
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