Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Morgenmuffel
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#21

12.08.2015, 12:11

Danke Aylinchen und Anahid.

Dass Verjährung nicht eingetreten ist, war klar, aber da vor 1 1/2 Jahren auch niemand so recht wusste, was er eingeben muss, ist wohl auch klar (sag ich jetzt mal so frei Schnauze :-) ). Wir dachten ja auch - und da spreche ich wohl für mehrere -, dass die Rechnung relativ schnell zugeht, dann hätte man es noch zuordnen können. Zudem bin ich der Meinung, dass die Mitarbeiter beim Vollstreckungsportal doch anhand der Verfahrensnummer den Schuldner mitteilen können. Oder sehe ich das falsch? Wir haben jetzt hier nicht sooo viele Vollstreckungssachen und wenn ich den Namen hätte, würde mir das reichen.

Ich schreib mal was und sehe, was zurückkommt. Ich gehe nicht davon aus, dass wir die einzigen sind, die nichts mehr zuordnen können. Im Übrigen, Anahid, hab ich Deine Auffassung nicht als böse angesehen. Recht haste natürlich, geb ich zu.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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Katie
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#22

12.08.2015, 14:39

@Anahid: Deine Begründung gefällt mir, entspricht dem, was ich auch schon im Kopf hatte.
Ich werde auch Erinnerung einlegen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Giesi085
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#23

24.08.2015, 11:33

Hallo zusammen,

also unsere Chefs haben die Rechnung brav bezahlt mit der Begründung "Wir wussten es von Anfang an."

Mal ne andere Frage für diejenigen, die auch bezahlt haben: Wie verkauft ihr das den Mandanten? Habt Ihr eine "schöne" Idee?
Ich finde es ein bißchen plump zu sagen, "uns hat die Rechnung in der Höhe auch überrascht, aber zahlen müssen Sie jetzt trotzdem".
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#24

24.08.2015, 13:47

Bin gerade aus dem Urlaub zurück und auch wir haben zwei entsprechende Rechnungen erhalten. Eine über satte 240 € für Anfragen zu zwei Schuldnern. Welche das sind, weiß ich (noch) nicht. Bislang ist mir nur ein Schuldner eingefallen, der definitiv viele Eintragungen hatte.

In der grauen Anfangszeit hatte ich mal eine Liste angefangen, zu wem ich Anfragen gemacht habe, dies ist leider etwas im Sande verlaufen und endet einige Monate vor den in Rechnung gestellten Anfragen. *ganz leise: Interessanterweise sind die Anfragen gem. meiner Auflistung bislang nicht in Rechnung gestellt worden....

Was wir mit der Rechnung machen oder wie wir das dem Mdt. verkaufen weiß ich noch nicht.
Die letzte kam, wenn ich mich recht erinnere, aus Rheinland-Pfalz und dort ging es nur um 4,50 €, da war das kaum die Überlegung wert.
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Giesi085
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#25

24.08.2015, 13:58

Unsere Rechnungen belaufen sich auch auf € 261,00 und die andere auch über € 100,00 zu jeweils einem Schuldner.
Mmh, wenn jemand eine wunderschöne Idee hat: Her damit.
Tripsdrille_2
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#26

26.08.2015, 17:44

So was bescheuertes habe ich noch nicht erlebt. Wenn ich einen Handelsregisterauszug ziehe, zahle ich auch immer nur einmalig 4,50 Euro - unabhängig davon, wieviel Einträge / Änderungen die Firma in den letzten 20 Jahren hatte. Wer die Idee hatte, für jeden einzelnen Eintrag eines Schuldners im Schuldnerverzeichnis jeweils 4,50 Euro kostenpflichtig zu machen ist mir unbegreiflich. :vogel
Usedom
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#27

27.08.2015, 12:35

Hallo, auch mich hat nach dem Urlaub fast der Schlag getroffen. Wir haben 6 Rechnungen bekommen, jede für das angefragte Bundesland. Hat jemand sich überlegt Erinnerung einzulegen? Mir wurde damals vom zuständigen Vollstreckungsgericht gesagt, in der Probephase werden keine Kosten erhoben, sobald die Auskünfte kostenpflichtig werden, wird man darauf hingewiesen. Und nun........
TipsyJersey
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#28

27.08.2015, 12:37

Das wurde meiner Kollegin auch am Telefon gesagt. Aber sie hat leider keine Telefonnotiz gefertigt und weiß den Namen auch nicht mehr...
TipsyJersey
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#29

03.09.2015, 10:12

Uns wurde vom hier zuständigen Vollstreckungsgericht nun mitgeteilt, dass bereits ein Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vorliegt (BR-Drucks. 240/15), wonach die Gebühr von 4,50 € zukünftig für jede Schuldnerrecherche - unabhängig von der Zahl der gefundenen Datensätze ("Treffer") - nur noch einmal entstehen. Es ist wohl vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Schuldnerverzeichnisverordnung (SchuFV) um eine Regelung zu ergänzen, die den Begriff "Datensatz" im Sinne der Landesjustizkostengesetze präzisiert.
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Dumpfi
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#30

08.10.2015, 13:22

@An alle die, die gegen die Kosteneinforderung des Vollstreckungsportals Erinnerung eingelegt haben: Was kam dabei raus?
Ich habe auch bei den Einzugsstellen mit der selben Begründung wie Anahid gemeckert. Diese beharrten jedoch darauf, pro Datensatz und nicht pro Schuldner € 4,50 zu bezahlen sind, obwohl zum damaligen Zeitpunkt nicht vorher ersichtlich war, was der Spaß kostet, wenn man einen Schuldner abfragt. Mein Chef wollte sich den Ärger des Erinnerungsverfahrens jedoch nicht geben und wir haben die Rechnungen der Einzugsstellen unter Vorbehalt überwiesen. Es wäre daher interessant zu wissen, ob ihr mit euren Erinnerungen Erfolg hattet.
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