Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#71

12.10.2017, 11:32

ich wollte gerade meine erste Anfrage über das Vollstreckungsportal machen. Leider komme ich nicht weiter, da dort steht ich muss erst zahlen über VISA oder Sofortüberweisung. Bei euch lese ich, dass Rechnungen kommen? :oops:
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Soenny
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#72

12.10.2017, 11:34

EDas war ganz am Anfang, das gibt es nicht mehr ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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paralegal6
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#73

12.10.2017, 11:47

Aber ich habe doch keine PIN etc vom Kanzleikonto und die VISA Karte vom Chef habe ich auch nicht ;-)
bekomme ich sicher auch nicht und zum selber machen hat er keine Zeit
Zuletzt geändert von paralegal6 am 12.10.2017, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Anahid
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#74

12.10.2017, 11:48

Die Rechnungen sind für die alten Anfragen. Ich bezahle die Anfragen immer per Sofortüberweisung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#75

14.12.2017, 15:28

Ich greife das Thema nochmal auf. Ich hatte auch das Problem, dass ich bis zur Kreditkarte kam, die wir natürlich nicht als Zahlmittel genommen hatten. Ich hatte dann beim Gericht nachgefragt. Man bekommt dann ein Formular was man mit den dort bereits vorliegenden Daten ausfüllen muss und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lässt und dann bekommt man für jede Abfrage monatlich eine Sammelrechnung. Klappt wunderbar.
Liebe Grüße

Sylvia

173



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#76

15.12.2017, 08:10

GVZ-Schickerin hat geschrieben:Ich greife das Thema nochmal auf. Ich hatte auch das Problem, dass ich bis zur Kreditkarte kam, die wir natürlich nicht als Zahlmittel genommen hatten. Ich hatte dann beim Gericht nachgefragt. Man bekommt dann ein Formular was man mit den dort bereits vorliegenden Daten ausfüllen muss und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lässt und dann bekommt man für jede Abfrage monatlich eine Sammelrechnung. Klappt wunderbar.
Das ist ja interessant. Danke für den Hinweis. Ich hatte schon aufgegeben, dort nachzufragen. Als ich vor einer gefühlten Ewigkeit dort zuletzt angefragt hatte, war das Bezahlen über eine Sammelrechnung noch nicht möglich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Katie
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#77

19.09.2018, 12:49

Ich hole diesen Beitrag mal wieder hervor, da mir heute (nach drei Jahren) eine Entscheidung über meine seinerzeitige Erinnerung gegen zwei Rechnungen zugegangen ist. Ich darf mal den Tenor des Beschlusses des AG Hagen vom 12.09.2018 posten:

"Auf die Erinnerung wird die Kostenrechnung aufgehoben, soweit eine
Erhebung von Gebühren für mehrere Datensätze desselben Schuldners
erfolgt ist oder soweit keine höhere Gebühr als 4,50 € zu erheben ist.
Der Kostenbeamte wird angewiesen, dem Kostenschuldner eine neue
Kostenrechnung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts
zu stellen."

Bei uns hat sich die Erinnerung echt gelohnt, anstatt 234,00 € zahlen wir nur 58,50 €.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Anahid
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#78

19.09.2018, 13:07

Super Katie. Danke für die Rückmeldung. Über meine Erinnerung liegt noch keine Entscheidung vor. Aber ich denke, die wird dann wohl genauso lauten und damit spare ich auch mind. 3/4 der Rechnung. :huepf
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#79

06.11.2019, 09:01

Hallo,
es geht weiter; die von uns eingelegte Erinnerung gegen die Kostenrechnung des gemeinsamen Vollstreckungsportal Hagen wurde mit Beschluss des AG Hagen zurückgewiesen. Es kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt; ist bei uns nicht der Fall.
Die Begründung erfolgt über 6 Seiten. Hinsichtlich der Verjährung, da im Jahr 2013 entstanden und 2017 abgerechnet folgende Begründung des AG Hagen:
"Die Tatsache, dass die Gebührenerhebung erst ca. 3,5 Jahre nach Entstehen der Gebühren erfolgte, sei unmaßgeblich."
Krass, wir haben hier keine Handhabe mehr.
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Anahid
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#80

06.11.2019, 09:07

Ja, wir haben hier dasselbe Problem. Unsere Erinnerung bezog sich auf doppelt abgerechnete Beträge usw. Auch hierauf geht Hagen in keinster Weise ein. Ich könnte jetzt zwar nochmals gegen die Kostenrechnung angehen; aber das kostet alles mehr (schon allein vom Zeitaufwand hier), als wenn wir das jetzt zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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