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PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 14:03
von aaradya
Ich glaube die Hitze macht mir grad ziemlich zu schaffen.

Wir sollen das Geld für eine nichtbez. Zahnarztrechnung eintreiben. KFB liegt vor. Davor erging ein VU.
Soll jetzt einen PfüB beantragen. Ich habe aber weder Bankverbindung, Arbeitgeben noch sonstige Angaben der Schuldnerin. Lediglich die Adresse.

Geht das überhaupt? (bin in ZV-Sachen nicht fit, da ich das nicht so oft mache.....sorry wenn ich mich grad echt dämlich stelle :oops: )

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 14:06
von LuzZi
Ohne Drittschuldner, keinen Pfüb.

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 14:07
von tiko73
Welche Adresse? Von der Schuldnerin? Vom DS??

Du musst den DS schon genau bezeichnen und auch welchen Anspruch zu pfänden willst. Also kannst du hier keinen PÜ machen.
Du kannst nun entweder den GV losschicken mit einem Antrag auf Abnahme der VAK, oder du machst einen Kombi-Auftrag, dass zunächst ZV versucht wird und wenn die erfolglos ist, die VAK abgenommen wird.

Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht :-)

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 14:09
von Nadaa
Ich stimme tiko da voll udn ganz zu.
Du kannst keinen Pfüb beantragen, wenn du keinen DS hast. Wenn du die ZV/VA beantragst und dann das VA bekommst, sind i.d.R. Konto- und (falls vorhanden) Arbeitgeberdaten angegeben. Dahin kannst du dann den Pfüb schicken ;)

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 14:10
von aaradya
Super, dickes Dankeschön Euch beiden. Da ich nur die Adresse der Schuldnerin habe werde ich dann wohl einen Kombi-Auftrag am Montag rausschicken und mich übers WE ein wenig damit befassen ;)

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 07.08.2015, 17:06
von 148
Wenn du den Namen der Bank hättest, könntest du einen PfüB machen. Ich würde aber auch lieber einen ZV-Auftrag an den GV schicken, evtl. kennt er die Schuldnerin schon ..

Re: PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Verfasst: 08.08.2015, 08:32
von Geiselmann
ZPO § 829 Abs. 1
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des
Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort
des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
BGH, Beschluß vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 -

S. Geiselmann