PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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aaradya
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#1

07.08.2015, 14:03

Ich glaube die Hitze macht mir grad ziemlich zu schaffen.

Wir sollen das Geld für eine nichtbez. Zahnarztrechnung eintreiben. KFB liegt vor. Davor erging ein VU.
Soll jetzt einen PfüB beantragen. Ich habe aber weder Bankverbindung, Arbeitgeben noch sonstige Angaben der Schuldnerin. Lediglich die Adresse.

Geht das überhaupt? (bin in ZV-Sachen nicht fit, da ich das nicht so oft mache.....sorry wenn ich mich grad echt dämlich stelle :oops: )
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LuzZi
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#2

07.08.2015, 14:06

Ohne Drittschuldner, keinen Pfüb.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
tiko73

#3

07.08.2015, 14:07

Welche Adresse? Von der Schuldnerin? Vom DS??

Du musst den DS schon genau bezeichnen und auch welchen Anspruch zu pfänden willst. Also kannst du hier keinen PÜ machen.
Du kannst nun entweder den GV losschicken mit einem Antrag auf Abnahme der VAK, oder du machst einen Kombi-Auftrag, dass zunächst ZV versucht wird und wenn die erfolglos ist, die VAK abgenommen wird.

Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht :-)
Nadaa
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#4

07.08.2015, 14:09

Ich stimme tiko da voll udn ganz zu.
Du kannst keinen Pfüb beantragen, wenn du keinen DS hast. Wenn du die ZV/VA beantragst und dann das VA bekommst, sind i.d.R. Konto- und (falls vorhanden) Arbeitgeberdaten angegeben. Dahin kannst du dann den Pfüb schicken ;)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
aaradya
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#5

07.08.2015, 14:10

Super, dickes Dankeschön Euch beiden. Da ich nur die Adresse der Schuldnerin habe werde ich dann wohl einen Kombi-Auftrag am Montag rausschicken und mich übers WE ein wenig damit befassen ;)
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#6

07.08.2015, 17:06

Wenn du den Namen der Bank hättest, könntest du einen PfüB machen. Ich würde aber auch lieber einen ZV-Auftrag an den GV schicken, evtl. kennt er die Schuldnerin schon ..
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Geiselmann
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#7

08.08.2015, 08:32

ZPO § 829 Abs. 1
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des
Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort
des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
BGH, Beschluß vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 -

S. Geiselmann
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