GVZ zu einem Event

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

03.08.2015, 09:29

Hallo Leute,

wir haben die ZV eingeleitet. Da der Schuldner Musiker ist, war er wohl nur unterwegs und der GVZ hat ihn nie angetroffen (mehrmals wohl versucht).

Jetzt haben wir in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner bei uns in der Nähe einen Auftritt hat. Kann man einen GVZ dort hinschicken? Es wäre aber, da der Auftritt nicht an seinem Wohnsitz ist, ein anderer GVZ zuständig.
Hat jemand Ahnung, ob das möglich ist und wenn ja, wie ich da vorgehen kann.

Vielen Dank im Voraus.

LG
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

03.08.2015, 09:37

Hmm ich hab mal in einer Kneipe zu einem Event eine Kassenpfändung veranlasst... wie das aber hier der Fall ist, ggfls. sogar ähnlich, weiß ich leider nicht :(
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#3

03.08.2015, 09:42

Ich würde dazu mit dem Gerichtsvollzieher telefonieren.
Martilse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 10.03.2015, 11:11
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#4

03.08.2015, 10:17

Über Pfändung etwaiger Tantiemen bei der GEMA oder auch der Gage nachdenken.
tiko73

#5

03.08.2015, 18:49

Hm. Ist die Frage, ob er Bar bezahlt wird. Evtl. beim Veranstalter die Gage pfänden?

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

04.08.2015, 09:21

ich habe gerade gesehen, dass wir sogar bereits einen haftbefehlt gegen den schuldner vorliegen haben...
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#7

04.08.2015, 10:27

damit lässt sich doch bestimmt was machen?
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

04.08.2015, 12:04

hat jemand eine Ahnung, wie ich weiter vorgehen kann?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#9

04.08.2015, 12:53

Wenn die ZV-Unterlagen bei Dir sind, kannst Du den für den am Ort der Veranstaltung zuständigen GVZ anrufen und die weitere Vorgehensweise (z.B. Taschenpfändung, Vorpfändung ggü. Drittschuldner = z. B. Konzertveranstalter, Vollstreckung Haftbefehl) mit ihm absprechen. Ich habe hier schon mal im Anschluss an eine Gerichtsverhandlung vollstreckt und das Ganze vorab mit dem GVZ telefonisch abgesprochen, das erleichterte die Sache sehr. Falls die Unterlagen noch beim GVZ am Wohnsitz des Schuldners sind, kannst Du diesen auch bitten, dass die Unterlagen für die ZV am Veranstaltungsort an den GVZ ... weitergeleitet werden, damit dieser einen weiteren ZV-Versuch in ... vornehmen kann.
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

04.08.2015, 13:20

ok cool, vielen Dank. Habe jetzt den zuständigen GVZ für den Bezirk ausfindig gemacht. Ist morgen erreichbar; ich versuche es mal mit ihr abzustimmen.
Antworten