Hallo Leute,
wir haben die ZV eingeleitet. Da der Schuldner Musiker ist, war er wohl nur unterwegs und der GVZ hat ihn nie angetroffen (mehrmals wohl versucht).
Jetzt haben wir in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner bei uns in der Nähe einen Auftritt hat. Kann man einen GVZ dort hinschicken? Es wäre aber, da der Auftritt nicht an seinem Wohnsitz ist, ein anderer GVZ zuständig.
Hat jemand Ahnung, ob das möglich ist und wenn ja, wie ich da vorgehen kann.
Vielen Dank im Voraus.
LG
GVZ zu einem Event
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Hmm ich hab mal in einer Kneipe zu einem Event eine Kassenpfändung veranlasst... wie das aber hier der Fall ist, ggfls. sogar ähnlich, weiß ich leider nicht
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Hm. Ist die Frage, ob er Bar bezahlt wird. Evtl. beim Veranstalter die Gage pfänden?
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Wenn die ZV-Unterlagen bei Dir sind, kannst Du den für den am Ort der Veranstaltung zuständigen GVZ anrufen und die weitere Vorgehensweise (z.B. Taschenpfändung, Vorpfändung ggü. Drittschuldner = z. B. Konzertveranstalter, Vollstreckung Haftbefehl) mit ihm absprechen. Ich habe hier schon mal im Anschluss an eine Gerichtsverhandlung vollstreckt und das Ganze vorab mit dem GVZ telefonisch abgesprochen, das erleichterte die Sache sehr. Falls die Unterlagen noch beim GVZ am Wohnsitz des Schuldners sind, kannst Du diesen auch bitten, dass die Unterlagen für die ZV am Veranstaltungsort an den GVZ ... weitergeleitet werden, damit dieser einen weiteren ZV-Versuch in ... vornehmen kann.