Sicherungsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

22.07.2015, 15:02

Da ich das leider noch nicht oft hatte, wende ich mich mal an Euch:
Wir haben ein Urteil wo es in Ziffer 3. heißt "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 33.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar".
Das heißt ja ich kann vor Rechtskraft vollstrecken, muss aber Sicherheit leisten iHv 33.000,00 EUR z.B. durch Hinterlegung. Den Hinterlegungsschein würde ich dann der Gegenseite zustellen und dann vollstrecke ich ganz normal oder gibt es da nur eine besondere "Vollstreckungsart"?? :kopfkratz
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#2

22.07.2015, 15:02

§ 720a ZPO
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#3

23.07.2015, 13:35

Vollstreckung läuft dann recht normal. Nur in solchen Fällen, wo die Sicherheitsleistung z. B. 120 % der Forderung betragen muss, kann es passieren, dass noch einmal ein weiterer Betrag hinterlegt werden muss, wenn die Vollstreckungskosten zu hoch werden.
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#4

05.08.2015, 10:53

Hatte nur einmal Sicherungsvollstreckung mit Hinterlegung. Jetzt hat unser Mandant eine Bankbürgschaft,wurde aber beim Amtsgericht weggeschickt :kopfkratz Was muss er denn damit machen?? Also hinterlegen kann man wohl nur einen Betrag...
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#5

05.08.2015, 10:55

Die Bürgschaftsurkunde muss der Gegenseite zugestellt werden.
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#6

05.08.2015, 13:34

Also wie ein Hinterlegungsschein... und im Original oder Kopie? :kopfkratz
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#7

05.08.2015, 13:42

ich stelle in solchen Fällen eine beglaubigte Abschrift zu (bei mir sind auf der Gegenseite meistens Anwälte). Wenn du den GV zustellen lässt, macht der ne beglaubigte Kopie von dem ihm vorliegenden Original und stellt die beglaubigte Kopie zu.

LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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