Guten Morgen in die Runde
nachdem ich den halben Abend hier im Forum verbracht und gesucht habe, muss ich trotzdem hier meine Frage noch stellen.
Sollte ich einen zutreffenden Threat übersehen haben, tut es mir leid - liegt wohl an der Hitze
Der Sachverhalt:
Schuldner kommt mit einem Schreiben der Creditreform, die einen VB aus 1984 hat. Er hat dann hier und da (irgendwann) mal was gezahlt,
dann gegen sich vollstrecken lassen und jetzt aufgrund des Schreibens 1.000,00 Euro als Vergleichszahlung angeboten (die abgelehnt wurden).
Meine Frage: ist der VB verjährt oder kann die Creditreform wegen § 212 I 1 BGB noch daraus vollstrecken?
Sag im Voraus schon mal
und wünsch allseits einen sonnig-schönen Tag
LG Tamitoma
Verjährung Vollstreckungsbescheid
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- ...wegen der Kekse hier
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Da ja laut § 212 I 1 BGB die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt, wenn "der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt", ist hier wichtig zu wissen, wann die letzte Zahlung geleistet wurde. Weil jede Teilzahlung (wie hoch auch immer) die Verjährung neu beginnen lässt.
Wobei natürlich Zinsen auf die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren verjähren - wenn also nur noch solche verblieben sind, könnten sie ggf. bereits verjährt sein, ohne dass der VB selbst verjährt ist.
Wobei natürlich Zinsen auf die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren verjähren - wenn also nur noch solche verblieben sind, könnten sie ggf. bereits verjährt sein, ohne dass der VB selbst verjährt ist.