Schuldner zahlt Unterhalt ohne Verpflichtung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muta
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#1

20.07.2015, 11:24

Hallo, ich habe folgenden Fall:
Habe Gehalt des Schuldners gepfändet. Bekomme Drittschuldnererklärung, wonach 470,00 € als bevorrechtigte Pfändung an die Ex-Frau gehen. Mir liegt das Vermögensverzeichnis des Schuldners vor, wonach diese 470,00 € aber an den Sohn als KU gehen, der einen eigenen Hausstand hat. Nach einer Nachbesserung erhielt ich nun die Auskunft über den GVZ, dass der Sohn eigenes Einkommen von 630,00 € brutto hat.
Ich hege den Verdacht, dass hier ein Deal zwischen Ex-Frau u. Schuldner läuft, wonach der eigentlich nicht mehr geschuldete Unterhalt "offiziell" weitergezahlt wird.
Nun weiß ich nicht, welchen Antrag ich hier stellen kann. Nichtberücksichtigung nach 850 c ZPO, auch wenn der nicht zu berücksichtigende als bevorrechtigter Gläubiger läuft? Kann ich das machen?
Ich wäre für Eure Meinung total dankbar!
mrsgoalkeeper
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#2

20.07.2015, 11:46

:wink1 Du musst Dein Profil ergänzen bevor Dir jemand antworten kann :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#3

20.07.2015, 15:25

Ah, ergänzt 8)

Wie hoch ist denn das Netto des Schuldners und was vollstreckt die Ex (laufenden oder rückständigen Unterhalt)?
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#4

21.07.2015, 09:07

netto lt. letzter eV 1.500,00 €, Ex pfändet lt. Drittschuldnererklärung 455,83 € /Titel üb. 470,00 €
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#5

21.07.2015, 09:12

Dann scheint es eine bevorrechtigte Pfändung zu sein. Ich vermute mal, dass noch entsprechende Unterhaltsrückstände bestehen. Da kommst Du aktuell mit der Rausrechnung nicht weiter. Allerdings würde ich den Antrag, auch wenn er momentan nichts zählbares bringt, schon stellen.
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#6

21.07.2015, 09:31

Danke, ich stell jetzt den Antrag nach 850 c.
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