Antrag Zurückweisung Pfüb und vorläufige Einstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JanineMo
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#1

15.07.2015, 11:01

Hallo ihr Lieben,

ich sitze nun vor einer Akte, wo ich nicht weiter komme bzw. gerade auf dem Schlauch stehe.

Mandant bekommt Pfüb
Wir beantragen für ihn die Zurückweisung des Pfüb und die Pfändung vorläufig einzustellen

Danach kommt Schriftsatz, dass die Pfändung zurückgenommen wird.

Wie bzw. was kann ich hier nun abrechnen?

Bekommen wir nur die 3309?

Ich habe grad wie son Brett vor Kopf.
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Anahid
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#2

15.07.2015, 11:50

JanineMo hat geschrieben:Wir beantragen für ihn die Zurückweisung des Pfüb und die Pfändung vorläufig einzustellen.
Habt Ihr da ein Verfahren eingeleitet oder nur gegenüber der Gegenseite geschrieben?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JanineMo
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#3

15.07.2015, 12:00

Na die Zurückweisung und vorläufige Einstellung haben wir gegenüber dem Gericht beantragt.
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#4

15.07.2015, 12:04

Sorry, mein Fehler. Frage war zu ungenau. Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO oder Vollstreckungsgegenklage?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JanineMo
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#5

16.07.2015, 09:02

Na wir haben nur Schriftsatz ans Gericht geschickt, mit dem Antrag, den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückzuweisen.

Und haben dies ausführlich begründet. Daraufhin hat die Gegenseite dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag zurückgenommen wird.
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#6

16.07.2015, 11:53

habt ihr denn eine KGE erhalten, dass die Gegenseite nach Rücknahme der Pfändung die Kosten des Verfahrens zu tragen hat? Ansonsten würde ich die erstmal beantragen.
Danach könntet ihr dann eine 0,3 Geb. nach 3309 VV RVG festsetzen lassen.
JanineMo
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#7

16.07.2015, 11:58

Die KGE haben wir beantragt.

Okay super vielen Dank
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