Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren, wie weiter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elliot
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#1

06.07.2015, 12:05

Hallo zusammen,

wir haben einen Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren lautend wie folgt. :

die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die Wohnung sofort zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

Meine Frage wir gehe ich jetzt weiter vor?? Schicke ich diese Ausfertigung des Beschlusses an den gvz mit der Bitte um Erledigung? Und welcher gvz ist zuständig ,der, der für den Bezirk wo die Wohnung ist, zuständig ist, die Antragsgegnerin wohnt in einer anderen stadt??

Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte ;))
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