Folgender kniffliger Fall:
Ich soll die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil betreiben. Die Mandantin (Gläubigerin) sowie der Schuldner sind jedoch beide zwischenzeitlich verstorben.
Daher muss der Titel nunmehr umgeschrieben werden.
Ich habe beantragt den Titel auf den Ehemann der Gläubigerin unter Vorlage des Erbscheins umzuschreiben.
Als Antwort bekomme ich vom Gericht die Mitteilung, dass eine Anhörung der Gegenseite nicht erfolgen kann, da diese bereits verstorben ist. Es wird um Kenntnisnahme sowie weitere Veranlassung gebeten sowie angefragt, ob unser Antrag ergänzt wird.
Ich hatte mir das nämlich so gedacht, dass ich zuerst den Titel auf den Erben der Gläubigerin umschreiben lasse, mit diesem Titel dann die Erteilung einer Abschrift des Erbscheins des Schuldners beantrage und dann damit die Titelumschreibung auf die Erben des Schuldners beantrage.
In den Paralellakte habe ich auch die Titelumschreibung des Vollstreckungsbescheides nach gleicher Verfahrensweise beim Mahngericht beantragt. Dies gab keinerlei Probleme und der Titel wurde direkt auf den Erben der Gläubigerin umgeschrieben. Dort war nicht die Rede von der Schuldneranhörung.
Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich weiter verfahren muss und was ich dem Gericht auf die Verfügung antworten soll.
Für jeden Tipp/Vorschlag bedanke ich mich bereits jetzt
Titelumschreibung, Gläubiger sowie Schuldner verstorben
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Hallo,
§ 730 ZPO. Kann ist für den Rechtspfleger muss.
Beantragen Sie beide Umschreibungen gleichzeitig.
S. Geiselmann
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