VU vollstreckbar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

01.07.2015, 13:47

Hallo,
ich habe eine kurze Frage, da ich gerade auf dem Schlauch stehe... die Hitze macht mir gerade sehr zu schaffen...
Ich habe ein Versäumnisurteil aus dem ich die Zwangsvollstreckung (Räumung) betreiben möchte. Brauche ich hierfür eine vollstreckbare Ausfertigung oder ist es bei einem VU nicht notwendig?
Danke schon mal im Voraus!!!
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#2

01.07.2015, 13:54

Voraussetzungen für die ZV? :pfeif
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#3

01.07.2015, 13:56

Titel, Klausel, Zustellung!?
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#4

01.07.2015, 13:59

Ja. Und was sagt Dir das? ;)
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#5

01.07.2015, 14:00

ich brauche eine vollstreckbare Ausfertigung des VU´s, jawohl!? ;)
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#6

01.07.2015, 14:08

:daumen
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#7

01.07.2015, 14:08

Vielen vielen vielen Dank :)
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