Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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isi
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#1
01.07.2015, 13:47
Hallo,
ich habe eine kurze Frage, da ich gerade auf dem Schlauch stehe... die Hitze macht mir gerade sehr zu schaffen...
Ich habe ein Versäumnisurteil aus dem ich die Zwangsvollstreckung (Räumung) betreiben möchte. Brauche ich hierfür eine vollstreckbare Ausfertigung oder ist es bei einem VU nicht notwendig?
Danke schon mal im Voraus!!!
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Pepples
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#2
01.07.2015, 13:54
Voraussetzungen für die ZV?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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isi
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#3
01.07.2015, 13:56
Titel, Klausel, Zustellung!?
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#4
01.07.2015, 13:59
Ja. Und was sagt Dir das?
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isi
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#5
01.07.2015, 14:00
ich brauche eine vollstreckbare Ausfertigung des VU´s, jawohl!?
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#6
01.07.2015, 14:08
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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isi
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#7
01.07.2015, 14:08
Vielen vielen vielen Dank
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