Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage und schildere euch hierzu mal kurz die Ausgangssitutaion:
Habe eine uralte Akte vor mir liegen und soll eine neue Vermögensauskunft benantragen. Die Akte stammt aus den 90 ern, ist.
Wir haben gegen die Schuldner 3 VBs in der Akte und einen KFB. Der KFB beinhaltet direkt beide Schuldner (die waren damals noch verheiratet). Dieser ist allerdings unterwegs zum GVZ, um von dem Herrn eine VA zu bekommen.
Jetzt ist auch die alte von der Frau abgelaufen und es könnte eine neue beantragt werden. Das Problem, welches ich jetzt habe, ist, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich den VB als Titel mitschicken kann, da dieser im Adressfeld nur den Herrn aufgeführt hat. Rechts daneben steht aber "Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit Frau XYZ".
Jetzt die Frage:
Das reicht für die Frau nicht aus, um über den GVZ eine VA-Abgabe zu beantragen, oder?
Ich danke euch vorab schonmal ganz herzlich
=)
Vollstreckungsbescheid aus 97
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Wenn das auf dem VB steht, muss es eigentlich wegen derselben Forderung noch einen 2. VB gegen die Ehefrau geben (wo dann wiederum drauf steht "Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit Herrn XYZ"). Diesen Titel brauchst du dann, um gegen die Frau vollstrecken zu können.Rechts daneben steht aber "Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit Frau XYZ".
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Der liegt mir leider nicht vor. Dann werde ich wohl warten müssen, bis der Gereichtsvollzieher mir den KFB wieder zukommen lässt.
Danke =)
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- sunny84
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Ja dann bleibt dir wohl keine andere Möglichkeit als abzuwarten...
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