Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nika
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#1

23.06.2015, 10:03

Hallo ihr Lieben!

Wir vertreten in einer Unterhaltspfändungssache die Mutter eines minderjährigen Kindes.
Wir haben nun eine Urkunde über die Festsetzung des Unterhaltes von dem Jugendamt bekommen. Nun hat meine Kollegin das Problem, dass sie nicht weiß, ob Gläubiger in dem folgenden ZV Antrag die Mutter oder das Kind selber ist. Oder das Kind, vertreten durch die Mutter. Wie würdet ihr hier formulieren? Ich bin leider noch nicht so lange dabei und konnte ihr da auch nicht weiterhelfen.

Vielen lieben Dank im Voraus! :thx
Lg, Nika
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Liesel
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#2

23.06.2015, 10:10

Gläubiger bei JA-Urkunden ist das mdj. Kind, vertreten durch die Kindesmutter.
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#3

23.06.2015, 10:43

Danke! :)
Nun steht aber in diesem Formular/Vordruck nur eine Spalte für "Gläubiger", keine extra Spalte für beispielsweise "vertreten durch". Wie schreibe ich das nun da rein? Dann einfach nur die Mutter, da diese das Kind vertritt?
Lg, Nika
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#4

23.06.2015, 11:26

Nein, du musst das mdj. Kind angeben, vertr. d. d. Mutter.
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#5

27.05.2021, 13:03

Ich möchte mich hier nach Jahren mal einklinken. Ich habe einen vollstreckbaren Titel des Amtsgerichts für Unterhaltsrückstand.
Antragstellerin ist die Mutter. Tenor lautet, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an das minderjährige Kind .... Rückstände zu zahlen.

Ich möchte jetzt - nach einer gefühlten Ewigkeit .... - einen PfÜB machen. Wer ist denn nun Gläubiger? Die Mutter oder das minderjährige Kind vertreten durch die Mutter?

Kann mich bitte mal jemand von meinem Schlauch schieben??? Vielen Dank im Voraus!
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#6

31.05.2021, 22:43

Steht im Urteil auch was von "zu Händen der Kindesmutter" zu zahlen?
Wenn Sie im Urteil als Antragstellerin steht, müsste es im Rahmen der Prozesstandschaft erfolgt sein, dann würde ich sie auch als Gläubigerin eintragen.
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