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Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 23.06.2015, 10:03
von Nika
Hallo ihr Lieben!

Wir vertreten in einer Unterhaltspfändungssache die Mutter eines minderjährigen Kindes.
Wir haben nun eine Urkunde über die Festsetzung des Unterhaltes von dem Jugendamt bekommen. Nun hat meine Kollegin das Problem, dass sie nicht weiß, ob Gläubiger in dem folgenden ZV Antrag die Mutter oder das Kind selber ist. Oder das Kind, vertreten durch die Mutter. Wie würdet ihr hier formulieren? Ich bin leider noch nicht so lange dabei und konnte ihr da auch nicht weiterhelfen.

Vielen lieben Dank im Voraus! :thx

Re: Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 23.06.2015, 10:10
von Liesel
Gläubiger bei JA-Urkunden ist das mdj. Kind, vertreten durch die Kindesmutter.

Re: Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 23.06.2015, 10:43
von Nika
Danke! :)
Nun steht aber in diesem Formular/Vordruck nur eine Spalte für "Gläubiger", keine extra Spalte für beispielsweise "vertreten durch". Wie schreibe ich das nun da rein? Dann einfach nur die Mutter, da diese das Kind vertritt?

Re: Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 23.06.2015, 11:26
von Liesel
Nein, du musst das mdj. Kind angeben, vertr. d. d. Mutter.

Re: Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 27.05.2021, 13:03
von Muedmaus
Ich möchte mich hier nach Jahren mal einklinken. Ich habe einen vollstreckbaren Titel des Amtsgerichts für Unterhaltsrückstand.
Antragstellerin ist die Mutter. Tenor lautet, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an das minderjährige Kind .... Rückstände zu zahlen.

Ich möchte jetzt - nach einer gefühlten Ewigkeit .... - einen PfÜB machen. Wer ist denn nun Gläubiger? Die Mutter oder das minderjährige Kind vertreten durch die Mutter?

Kann mich bitte mal jemand von meinem Schlauch schieben??? Vielen Dank im Voraus!

Re: Gläubiger bei Unterhaltspfändung?

Verfasst: 31.05.2021, 22:43
von Geniesserin
Steht im Urteil auch was von "zu Händen der Kindesmutter" zu zahlen?
Wenn Sie im Urteil als Antragstellerin steht, müsste es im Rahmen der Prozesstandschaft erfolgt sein, dann würde ich sie auch als Gläubigerin eintragen.