Exequaturverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprinterin1986
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#1

19.06.2015, 12:26

Hallo,
ich benötige Eure Hilfe.
Habe einen Titel (Urteil) gegen eine Firma in Frankreich erwirkt. Eine Bestäigung als europäischer Vollstreckungstitel nach § 1079 ZPO und VO EG Nr. 805/2004 ist ja nur bei unbestrittener Forderung möglich. Da hier ein Urteil im streitigen Verfahren ergangen ist, bekomme ich diesen also nicht.

Da die Entscheidung vor dem 10.1.15 ergangen ist, ist gemäß Gericht ein Exequaturverfahren unumgänglich. Ich würde vom AG eine BEscheinigung gem. Art. 54 EUGVVO erteilt bekommen.

WIe/Wo läuft nun dieses Verfahren, was muss ich beantragen usw.?

Vielen Dank vorab für Eure HIlfe.
Pilgrim

#2

19.06.2015, 12:36

Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Das Gericht, beim dem die Entscheidung ergangen ist, erteilt auf Antrag eine Bescheinigung nach Art. 54 bzw. 25 EuGVO.

Du willst gegen die Firma, die in Frankreich sitzt, vollstrecken, verstehe ich das richtig?
Sprinterin1986
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#3

19.06.2015, 12:39

Ja genau, gegen die Firma in Frankreich.

Vielen Dank!
Pilgrim

#4

19.06.2015, 12:42

Wenn du möchtest, schicke ich dir die E-Mail-Adresse eines französischen Gerichtsvollziehers, mit dem ich zusammenarbeite.
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