Räumung Wohnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
isi
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#1

17.06.2015, 08:33

Guten Morgen,
ich mache so gut wie nie Zwangsvollstreckungssachen. Jetzt muss ich eine Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen, habe dies jedoch noch nie gemacht. Könnt ihr mir helfen, wie ich hier am besten vorgehe? Soweit ich weiß, gibt es hierfür kein Formular... Hat vielleicht jemand ein Muster für mich? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Pepples
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#2

17.06.2015, 08:51

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

17.06.2015, 09:00

Ok alles klar. Ich hoffe, es passt jetzt so!?
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Js123
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#4

17.06.2015, 09:11

Hi isi,

dieses Muster nehmen wir immer:

In der Zwangsvollstreckungssache
xx -Gläubiger
./. xx - Schuldner

überreiche ich namens und in Vollmacht der Gläubigerin in der Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils des xxx und erteile hiermit

ANTRAG AUF RÄUMUNG § 885 a ZPO

gegen die Schuldnerin xxx.

Ausweislich des Vollstreckungstitels ist die Schuldnerin verpflichtet, die im Vollstreckungstitel bezeichnete Wohnung, nämlich xx im 1. OG gelegene Wohnung, bestehend aus x Zimmern, Küche, Diele, xx Bädern/Duschräumen, Terrasse und einem Kellerraum, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Ich beantrage,

die Schuldnerin zwangsweise aus dem Besitz zu setzen und die Gläubigerin in den Besitz einzuweisen, da die Schuldnerin ihrer Verpflichtung zur Rückgabe des Besitzes an den streitgegenständlichen Räumlichkeiten bisher nicht nachgekommen ist und gegebenenfalls ein Austausch der Schlösser der vorgenannten Wohnung.

Es wird diesbezüglich sämtlicher in der Wohnung befindlicher Gegenstände das Vermieterpfandrecht wegen der titulierten Forderung geltend gemacht und dem Abtransport der Sachen widersprochen. Der Auftrag beschränkt sich demzufolge ausschließlich auf die Herausgabe der Wohnung. Es wird auf das Mietrechtsänderungsgesetz hingewiesen. Falls pfändbare Habe vorgefunden wird, bitte ich wegen nachstehend aufgeführter Kosten die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners vorzunehmen:
Gebühren für diesen Auftrag
Portoauslage
Umsatzsteuer
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen
Summe
Zzgl. Zinsen auf die Kosten in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem xxx aus xxx
Weitere entstehende Gebühren bitte ich hinzuzusetzen.
Eingezogene Beträge bitte ich auf das unten aufgeführte Anderkonto der Unterzeichnerin zu überweisen.
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
isi
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#5

17.06.2015, 09:15

Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr weiter. Wir haben noch einen KFB gegen den Schuldner. Kann ich diesen gleich auch mit in den gleichen Auftrag nehmen?
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#6

17.06.2015, 09:16

Ich würde zunächst mit dem Mandanten abklären, ob er nur die Mieter aus der Wohnung haben will oder auch die ganzen Möbelstücke etc.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7

17.06.2015, 09:33

Stimmt, dass werde ich machen :)
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#8

23.06.2015, 11:37

Ich komme nochmal auf meinen Beitrag zurück.

Die Vermieterin möchte gerne alles aus der Wohnung haben.

Kann ich den KFB ebenfalls mit in den ZV-Auftrag aufnehmen?
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#9

23.06.2015, 11:44

Wenn die Vermieterin alles aus der Wohnung haben möchte, dann kannst du das obige Formular nicht nehmen.

Weiß die Vermieterin, dass so eine Räumung recht teuer ist? Vielleicht lässt sie sich dann doch zu der Räumung nach 885a ZPO bewegen?
Meiner Erfahrung nach ist eine Einweisung und eine spätere Räumung der Wohnung durch einen "Entrümpler" wesentlich günstiger, als die Spedition, die der GVZ beauftragt. Zumal ja dann auch noch die Einlagerungskosten anfallen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#10

23.06.2015, 11:45

Den KFB würde ich nicht mit reinnehmen. In der Regel ist in der zu räumenden Wohnung nichts Pfändbares drin. Damit würdest du nur die Kosten in die Höhe treiben. Sollte wider erwarten doch noch etwas Pfändbares drin sein, kannst du vor Ort und Stellte deinen Auftrag immer noch um den KFB erweitern.
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