Folgen für Drittschuldner bei nicht beachteter Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

11.06.2015, 09:19

Guten Morgen

Kann mir jemand sagen, welche Folgen für den Drittschuldner entstehen, wenn er eine Pfändung nicht beachtet?

Wir haben das Konto des Schuldners gepfändet. Nunmehr hat der Schuldner einen Teil der Forderung bezahlt, aber genau von dem Konto, welches wir gepfändet haben. Ist das möglich? Ich dachte, der Schuldner darf überhaupt nicht mehr über das Konto verfügen oder darf er von dem Konto den Schuldner befriedigen?

Welche Folgen hat dies nun für den Drittschuldner? Ich würde denen gerne einen bösen Brief schreiben, weiß aber nicht wirklich, was ich genau schreiben soll.

Könnt ihr mir helfen?

Viele Grüße
Alegría
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#2

11.06.2015, 09:32

Zahlungen an den die Pfändung betreibenden Gläubiger darf der Schuldner vom gepfändeten Konto jederzeit erbringen. Mehr aber auch nicht.
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

11.06.2015, 09:36

Super, gut zu wissen!!!! Vielen lieben Dank grommelie :)
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

11.06.2015, 10:02

Mal nochmals eine Frage, entbindet die Zahlung des Schuldners den Drittschuldner von der Übersendung der Drittschuldnererklärung?
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#5

11.06.2015, 10:07

Nein, da es sich - wie ich Deinem Post entnehme - nur um eine Teilzahlung handelt.
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

11.06.2015, 10:10

Ja korrekt, nur Teilzahlung. OK, dann erinnere ich mal an die Drittschuldnererklärung. Vielen Dank :)
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#7

11.06.2015, 10:10

Vielleicht ist der gezahlte Teil aber auch von der Bank und nicht vom Schuldner überwiesen, das ergibt sich ja leider nicht immer aus dem Überweisungstexten.
Einfach mal an die Abgabe der Erklärung erinnern.
Antworten