Seite 1 von 1

Pfändung geleastes Fahrzeug und Unterhaltskürzung

Verfasst: 09.06.2015, 18:11
von Petra S.
Hallo zusammen,

ich habe hier gerade eine Vermögensauskunft vorliegen, wonach die Schuldnerin einen Mercedes c220 cdi 2013 geleast hat, für den sie monatlich € 565,00 bezahlt. Zudem hat sie angegeben, dass sie Unterhalt in Höhe von monatlich € 1.000,00 an ihre Tochter zahlt.
Einkommen hat sie derzeit nicht. Sie ist krank und hat Krankengeld beantragt, dies ist aber noch nicht bewilligt.

Kann ich irgendwie an das Auto ran oder gibt es eine Möglichkeit, den Leasingvertrag aufzulösen? Ich denke, wenn sie krank ist, ist sie doch auf das Auto nicht angewiesen und schon gar nicht auf das Auto.

Und was ist mit dem Unterhalt? Warum kann sie monatlich € 1.000,00 zahlen, aber nicht die hiesigen Gebühren? Gibt es eine Möglichkeit, dass sie den Nachweis erbringen muss, dass sie den Unterhalt in der Höhe zahlen muss?

Für gute Ideen bin ich dankbar!!

Sonnige Grüße
Petra

Re: Pfändung geleastes Fahrzeug und Unterhaltskürzung

Verfasst: 09.06.2015, 18:18
von Anahid
An das Leasingfahrzeug kommst Du definitiv nicht ran, da da nicht die Schuldnerin Eigentümerin des Fahrzeugs ist, sondern die Leasinggesellschaft.

Wenn Sie keinerlei Einkommen hat, was willst Du denn dann pfänden? Ob die nun angibt, an die Tochter zu zahlen oder nicht. Die Frage ist doch: Wovon lebt die denn, wenn sie kein Einkommen hat?

Re: Pfändung geleastes Fahrzeug und Unterhaltskürzung

Verfasst: 09.06.2015, 21:58
von Rechtsfachwirt
Guten Tag,

ich stimme Euch zu, dass hier etwas wohl nicht ganz korrekt sein kann.

Gerne weise ich in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung hin. Bei unvollständigen Angaben kann man als Gläubiger den Gerichtsvollzieher anweisen, dem Schuldner weitere Fragen zu stellen und weitere Auskünfte einzuholen.

Unvollständig ist in diesem Zusammenhang ein Begriff, dessen Auslegung jeder Gläubiger für sich zu entscheiden und gegenüber dem Gerichtsvollzieher zu begründen hat.

Beste Grüße
Rechtsfachwirt

Re: Pfändung geleastes Fahrzeug und Unterhaltskürzung

Verfasst: 10.06.2015, 09:41
von Petra S.
Guten Morgen!

Ja, ich hatte mir schon gedacht, dass ich wegen des Autos nichts machen kann... Ich denke, ich werde dann erstmal den Weg der Nachbesserung gehen, damit ich ein paar mehr (hoffentlich brauchbare) Infos bekomme.


DANKESCHÖN und einen entspannten Arbeitstag,
Petra