Pfändung geleastes Fahrzeug und Unterhaltskürzung
Verfasst: 09.06.2015, 18:11
Hallo zusammen,
ich habe hier gerade eine Vermögensauskunft vorliegen, wonach die Schuldnerin einen Mercedes c220 cdi 2013 geleast hat, für den sie monatlich € 565,00 bezahlt. Zudem hat sie angegeben, dass sie Unterhalt in Höhe von monatlich € 1.000,00 an ihre Tochter zahlt.
Einkommen hat sie derzeit nicht. Sie ist krank und hat Krankengeld beantragt, dies ist aber noch nicht bewilligt.
Kann ich irgendwie an das Auto ran oder gibt es eine Möglichkeit, den Leasingvertrag aufzulösen? Ich denke, wenn sie krank ist, ist sie doch auf das Auto nicht angewiesen und schon gar nicht auf das Auto.
Und was ist mit dem Unterhalt? Warum kann sie monatlich € 1.000,00 zahlen, aber nicht die hiesigen Gebühren? Gibt es eine Möglichkeit, dass sie den Nachweis erbringen muss, dass sie den Unterhalt in der Höhe zahlen muss?
Für gute Ideen bin ich dankbar!!
Sonnige Grüße
Petra
ich habe hier gerade eine Vermögensauskunft vorliegen, wonach die Schuldnerin einen Mercedes c220 cdi 2013 geleast hat, für den sie monatlich € 565,00 bezahlt. Zudem hat sie angegeben, dass sie Unterhalt in Höhe von monatlich € 1.000,00 an ihre Tochter zahlt.
Einkommen hat sie derzeit nicht. Sie ist krank und hat Krankengeld beantragt, dies ist aber noch nicht bewilligt.
Kann ich irgendwie an das Auto ran oder gibt es eine Möglichkeit, den Leasingvertrag aufzulösen? Ich denke, wenn sie krank ist, ist sie doch auf das Auto nicht angewiesen und schon gar nicht auf das Auto.
Und was ist mit dem Unterhalt? Warum kann sie monatlich € 1.000,00 zahlen, aber nicht die hiesigen Gebühren? Gibt es eine Möglichkeit, dass sie den Nachweis erbringen muss, dass sie den Unterhalt in der Höhe zahlen muss?
Für gute Ideen bin ich dankbar!!
Sonnige Grüße
Petra