![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Jetzt der Fall: Wir haben ZV-Auftrag erteilt mit Abgabe der EV gegen eine GbR (vertreten durch den Geschäftsführer) im ersten Quartal 2013. Ein paar Monate später kam die Nachricht, dass der GVZ gewechselt wurde. Wieder ein paar Monate später hieß es dann dass Termin zur Abgabe der EV bestimmt wurde. Teilgenommen haben wir nicht. Dann wieder einige Zeit später hieß es, dass der damalige geschäftsführende Gesellschafter der die EV abgegeben hat zum Zeitpunkt der Abgabe der EV gar nicht mehr Geschäftsführer dieser GbR war und ob hier nicht eine Titelumschreibung erfolgen sollte. Meine damalige Kollegin hatte gesagt, dass sich das erübrigt, da der Titel auf die gesamte GbR ausgestellt ist, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter (der damalige geschäftsf. Gesellsch. wurde beim Namen genannt im Titel). Außerdem haben sich nur die Vertretungsverhältnisse geändert und ansonsten ist aber ein Geschäftsübergang erfolgt, sodass wir den Originaltitel mit der Bitte unserem ZV-Auftrag zu entsprechen erneut eingereicht haben. Das war vor fast einem Jahr. Seither haben wir immer um Sachstandsmitteilung gebeten und erst nachdem ich mit DA gedroht hatte beim mittlerweile fünften Mal in 8 Monaten kam eine Reaktion.
Diese Reaktion sah wie folgt aus: Wir haben den Titel zurück bekommen, aber mit einem großen Kaffeefleck am Rand. Zum anderen hieß es in der Post dass eine Vollstreckung in das Privatvermögen des damaligen geschäftsführenden Gesellschafters nicht möglich ist aus dem Titel.
Meine Fragen hierzu:
1. Wenn der Titel ausgeschrieben ist auf die GbR, vertr. d. d. geschäftsführenden Gesellschafter, dann hat das doch mit dem Privatvermögen des damaligen geschäftsführenden Gesellschafters nichts zu tun oder? Es geht doch um die GbR.
2. Ist der Titel überhaupt noch gültig wenn er, wie hier, jetzt verschmutzt ist?
3. Wie kann ich jetzt darauf reagieren? Muss ich den Titel umschreiben lassen oder wie geht das?
Benötige bitte Eure Hilfe.
Sonnige Grüße von BeeKey