GVZ gibt falschen Titel raus
Verfasst: 03.06.2015, 10:57
Hallo,
wir haben hier eine ZV-Sache (sehr nervige Sache). (Vergleich + KfA). Der Schuldner hat sich in einem Vergleich vor dem Gericht verpflichtet, die Forderung in Raten zu zahlen. Raten kamen natürlich nicht. GVZ beauftragt. Über diesen kamen dann Raten. Nach zwei Raten, ZV Sache zurückgenommen (hat der GVZ vorschlagen). Dann wurden nur noch zwei weitere Raten in geringer Höhe gezahlt. Der Schuldner hat natürlich alle möglichen Geschichten erzählt etc. Also erneut ZV-Auftrag. Neuer GVZ zuständig. Der neue GVZ hat es geschafft, dass der Schuldner erneut Raten zahlt. Jetzt hat mir der GVZ fröhlich mitgeteilt (telefonisch), dass der Schuldner voll gezahlt hat und er beide Titel ausgehändigt hat. Ich habe aber nur einen ZV-Auftrag aus dem Vergleich gestartet. Forderungskonto lautet auch nur aus dem Vergleich. Ich hatte allerdings versehentlich den KfB mitgeschickt.
Der GVZ sagt nun, dass dies nicht seine Schuld sei. Ich hätte ja schließlich den KfB mitgeschickt. Es würde keine Rolle spielen, ob ich nur aus dem Vergleich vollstrecke.
Nun muss eine zweite Ausfertigung beantragt werden. Die Kosten hierfür soll aber der GVZ tragen.
Wie seht ihr das?
wir haben hier eine ZV-Sache (sehr nervige Sache). (Vergleich + KfA). Der Schuldner hat sich in einem Vergleich vor dem Gericht verpflichtet, die Forderung in Raten zu zahlen. Raten kamen natürlich nicht. GVZ beauftragt. Über diesen kamen dann Raten. Nach zwei Raten, ZV Sache zurückgenommen (hat der GVZ vorschlagen). Dann wurden nur noch zwei weitere Raten in geringer Höhe gezahlt. Der Schuldner hat natürlich alle möglichen Geschichten erzählt etc. Also erneut ZV-Auftrag. Neuer GVZ zuständig. Der neue GVZ hat es geschafft, dass der Schuldner erneut Raten zahlt. Jetzt hat mir der GVZ fröhlich mitgeteilt (telefonisch), dass der Schuldner voll gezahlt hat und er beide Titel ausgehändigt hat. Ich habe aber nur einen ZV-Auftrag aus dem Vergleich gestartet. Forderungskonto lautet auch nur aus dem Vergleich. Ich hatte allerdings versehentlich den KfB mitgeschickt.
Der GVZ sagt nun, dass dies nicht seine Schuld sei. Ich hätte ja schließlich den KfB mitgeschickt. Es würde keine Rolle spielen, ob ich nur aus dem Vergleich vollstrecke.
Nun muss eine zweite Ausfertigung beantragt werden. Die Kosten hierfür soll aber der GVZ tragen.
Wie seht ihr das?