GVZ gibt falschen Titel raus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katharina80
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#1

03.06.2015, 10:57

Hallo,

wir haben hier eine ZV-Sache (sehr nervige Sache). (Vergleich + KfA). Der Schuldner hat sich in einem Vergleich vor dem Gericht verpflichtet, die Forderung in Raten zu zahlen. Raten kamen natürlich nicht. GVZ beauftragt. Über diesen kamen dann Raten. Nach zwei Raten, ZV Sache zurückgenommen (hat der GVZ vorschlagen). Dann wurden nur noch zwei weitere Raten in geringer Höhe gezahlt. Der Schuldner hat natürlich alle möglichen Geschichten erzählt etc. Also erneut ZV-Auftrag. Neuer GVZ zuständig. Der neue GVZ hat es geschafft, dass der Schuldner erneut Raten zahlt. Jetzt hat mir der GVZ fröhlich mitgeteilt (telefonisch), dass der Schuldner voll gezahlt hat und er beide Titel ausgehändigt hat. Ich habe aber nur einen ZV-Auftrag aus dem Vergleich gestartet. Forderungskonto lautet auch nur aus dem Vergleich. Ich hatte allerdings versehentlich den KfB mitgeschickt.

Der GVZ sagt nun, dass dies nicht seine Schuld sei. Ich hätte ja schließlich den KfB mitgeschickt. Es würde keine Rolle spielen, ob ich nur aus dem Vergleich vollstrecke.

Nun muss eine zweite Ausfertigung beantragt werden. Die Kosten hierfür soll aber der GVZ tragen.

Wie seht ihr das?
Nananina
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#2

09.06.2015, 13:00

Also ich denke, du kannst dem GV die Kosten der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung aufgeben lassen. Schau dir hierzu mal das an:

http://www.mjv.rlp.de/Startseite/binary ... 1111111111

Dort § 60 Abs. 3.

Danach darf die Übergabe der Titel erst nach Zustimmung des Gläubigers erfolgen.

Ich hoffe ich konnte dir doch noch helfen :)
samsara
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#3

09.06.2015, 13:06

Danach darf die Übergabe der Titel erst nach Zustimmung des Gläubigers erfolgen
Das gilt doch aber nur, wenn die Zahlung direkt an den Gläubiger etc. geleistet wurde und sich der Titel beim GV befindet.
Katharina80
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#4

09.06.2015, 13:45

Der GVZ hat den fälschlicherweise herausgegebenen Titel vom Schuldner wiederholen können. Ob er darauf vermerkt hat, dass dieser vollständig gezahlt ist, weiß ich nicht. Der GVZ wollte von uns nur einen neuen Auftrag.

Mich würde aber trotzdem interessieren, wie so ein Fall gehandhabt wird.
Nananina
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#5

09.06.2015, 13:46

Aber das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Gerichtsvollzieher erst überprüfen muss, ob alle Zahlungen gem. der beigefügten Titel erfolgt sind oder nicht?
Katharina80
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#6

09.06.2015, 13:50

Ich bin auch der Meinung, dass der GVZ das hätte prüfen müssen. Sonst wird ja auch alles geprüft. ist natürlich blöd von mir, dass ich einen Titel beifügen, aus dem ich gar nicht vollstrecke...
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