Neues Formular für Zwangsvollstreckung (außer Räumung)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

03.06.2015, 09:18

Ein GV hat mich darauf hingewiesen, dass bald ein neues Formular für die Zwangsvollstreckung eingeführt wird. Einsehbar ist es online auf der Seite "www.der-gerichtsvollzieher.de" abrufbar. Das Formular hat 6 Seiten. Weiß einer von Euch, ab wann dieses Formular zwingend zu benutzen ist? Bei Soldan gibt es das jedenfalls noch nicht. Wer hat schon Erfahrungen mit dem Ausfüllen?
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

03.06.2015, 10:03

Cindi hat geschrieben:Ein GV hat mich darauf hingewiesen, dass bald ein neues Formular für die Zwangsvollstreckung eingeführt wird. Einsehbar ist es online auf der Seite "www.der-gerichtsvollzieher.de" abrufbar. Das Formular hat 6 Seiten. Weiß einer von Euch, ab wann dieses Formular zwingend zu benutzen ist? Bei Soldan gibt es das jedenfalls noch nicht. Wer hat schon Erfahrungen mit dem Ausfüllen?
Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

03.06.2015, 10:07

Geniesserin hat geschrieben: Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.
Das haben wir standardmäßig in RA-Micro drin, dass da was geändert werden soll, wüsste ich auch noch nicht. In NRW muss es aber genutzt werden.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Fräulein Fit

#4

03.06.2015, 10:27

Sputnik85 hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben: Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.
Das haben wir standardmäßig in RA-Micro drin, dass da was geändert werden soll, wüsste ich auch noch nicht. In NRW muss es aber genutzt werden.

Genau, wir benutzen es auch schon seit der Reform.
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

03.06.2015, 10:34

Ja, um dieses Formular geht es. Wir nutzen seit der Reform das zweiseitige Formular von Soldan, das zur Reform rauskam. Weiß keiner genaueres zu einem bindendem Termin, ab dem das sechsseitige Formular (in Hessen) genutzt werden muss?
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#6

03.06.2015, 10:38

Sputnik85 hat geschrieben: In NRW muss es aber genutzt werden.
Seit wann das? Für die "reine" VAK nutze ich es nicht und bekam noch keine Probleme.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Ernie

#7

30.09.2015, 18:00

Ab April 2016 wird´s offiziell: Siehe Bundesgesetzblatt vom 28.09.2015

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=/
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2709
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#8

01.10.2015, 07:14

...und der Papierverbrauch steigt und steigt und steigt...

Für Behörden ist das Ding nur bedingt geeignet :P
Mal schauen ob das noch optimiert wird bzw. wann die zweite Version kommt (wie bei den Pfändungsanträgen) ;)
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

01.10.2015, 08:05

Ich kann das aus dem BGBl. gar nicht ausdrucken :motz Hat einer einen Tipp für mich? Kopieren und Speichern pp. geht, aber beim Druck schneidet es die Hälfte rechts ab :motz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#10

01.10.2015, 08:14

Hey, das ist 100% Fortschritt - bei diesem Formular erklären sie von Anfang an, dass man nicht immer alle Seite einreichen muss und ggf. - sofern das Formular nicht ausreichend ist - Ergänzungen vornehmen darf! Was für ein Luxus!
läuft...
:huch
Antworten